SG Heilbronn bestätigt Hausverbot: Jobcenter durfte ungehaltene Hartz-IV-Empfängerin aussperren

26.11.2014

Wer sich im Jobcenter daneben benimmt, muss mit einem Hausverbot rechnen. Das SG Heilbronn hat einer Arbeitsbehörde Recht gegeben, die eine Frau aus Neckarsulm für knapp zwei Monate aussperrte. Ein solches Hausverbot sei verhältnismäßig, entschied das Gericht.

Das Jobcenter darf Hartz-IV-Empfängern auch für mehrere Wochen Hausverbot erteilen. Das geht aus der Entscheidung des Sozialgerichts (SG) Heilbronn hervor. Zwar müsse ein solche Behörde auch mit schwierigen Besuchern zurechtkommen, hieß es. Ein Hausverbot sei aber angebracht, wo der Dienstablauf nachhaltig gestört werde (Beschl. v. 19.11.2014, Az. S 10 AS 3793/14 M).

Die 30 Jahre alte Empfängerin von Sozialleistungen hatte mit einem Eilantrag vergeblich versucht, die aufschiebende Wirkung ihres Widerspruchs gegen das ausgesprochene Hausverbot herstellen zu lassen. Das Jobcenter hatte dessen sofortigen Vollzug angeordnet.

Grund hierfür war das Auftreten der Frau am 17. Oktober dieses Jahres in den Räumlichkeiten der Behörde. Sie hatte darauf bestanden, auch ohne Termin angehört zu werden und verlangte, dass man ihr sofort bereits bewilligte Sozialleistungen in bar auszahle. Der Bitte, zunächst im Wartebereich Platz zu nehmen, kam sie nicht nach. Stattdessen wurde sie "äußerst ungehalten", wie das SG mitteilte. Einen Sicherheitsmann habe sie als "Möchtegernglatzkopf" beschimpft.

Das Hausverbot hielt sie aber dennoch für rechtswidrig, weil dieses nur Präventivcharakter habe. Ein vorangegangenes Verhalten dürfe damit nicht bestraft werden. Außerdem habe es sich um eine "einmalige Taktlosigkeit" gehandelt, argumentierte sie.

Das SG entgegnete, dass das Jobcenter ein derartiges Verhalten nicht dulden müsse, auch wenn dort mit "schwierigen Besuchern" zu rechnen sei. Die Frau dürfe die Räume zwar nicht mehr betreten, durch den Schriftverkehr oder telefonisch habe sie aber nach wie vor die Möglichkeit, sich an ihren Sachbearbeiter zu wenden. Daher sei das Hausverbot auch verhältnismäßig, so der Beschluss.

una/dpa/LTO-Redaktion

Zitiervorschlag

SG Heilbronn bestätigt Hausverbot: . In: Legal Tribune Online, 26.11.2014 , https://www.lto.de/persistent/a_id/13934 (abgerufen am: 17.11.2024 )

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