In dem Prozess um Schmerzensgeld des wegen Mordes an dem Bankierssohn Jakob von Metzler verurteilten Magnus Gäfgen bestritt der Polizeibeamte, der dem Häftling Folter angedroht haben soll, nur Details der Behauptungen. Der Sachverständige machte in dem Termin am Donnerstag vor dem LG Frankfurt diverse andere Ursachen für eine Traumatisierung des Jurastudenten (mit-)verantwortlich.
Zum Prozessauftakt vor dem Landgericht (LG) Frankfurt warf Gäfgen einem Ermittlungsbeamten vor, mit Schmerzen, Vergewaltigung, einem Wahrheitsserum und sogar mit dem Tod bedroht worden zu sein. Seitdem leide er unter posttraumatischen Spätfolgen.
Der Vernehmungsbeamte Ortwin E. bestritt den Vorwurf in Details. Der damalige stellvertretende Frankfurter Polizeipräsident Daschner habe ihn beauftragt, den leugnenden Gäfgen auf ein Wahrheitsserum und mögliche Schmerzen durch einen einfliegenden SEK-Beamten "vorzubereiten", sagte der Polizist. Das habe er auch getan. Dem Verdächtigen habe er klargemacht: "Wir wollen und müssen wissen, wo der Junge ist. Wir wollen das Leben des Kindes retten."
Der Polizist stritt zudem ab, den Jura-Studenten beim Verhör angefasst, mit Gesten einen einfliegenden Hubschrauber dargestellt oder Gäfgen aus der Nähe bedroht zu haben. "Um Gottes Willen. Der strahlte so eine Kälte aus. Ich habe den in meinem Leben noch nicht berührt."
Er habe Gäfgen auch nicht gedroht, dass er im Gefängnis von "zwei großen Negern" vergewaltigt werden könnte. Diese Drohung hatte Gäfgen ebenfalls erneut geschildert. Vielmehr habe er dem Studenten die Angst vor dem Gefängnis nehmen wollen, um ihn zum Reden zu bringen.
Der Psychologe und Psychiater Norbert Nedopil hielt Gäfgen für eindeutig traumatisiert, wies aber auf zahlreiche andere belastende Momente hin. Schon vor dem Verhör sei Gäfgens Lügengebäude zusammengebrochen, er habe die eigene Lebensperspektive zerstört, und er habe den Tod seines Opfers miterlebt. Nach seiner Einschätzung sei der Tod des kleinen Jakob die für Gäfgen belastendste Erfahrung gewesen. Die Folterdrohung könne die bereits vorhandene psychische Störung noch graduell verstärkt haben.
dpa/tko/LTO-Redaktion
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Sachverständiger zur Schmerzensgeldklage: . In: Legal Tribune Online, 18.03.2011 , https://www.lto.de/persistent/a_id/2808 (abgerufen am: 05.11.2024 )
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