Nach einer knappen Stunde hat das OLG am Mittwoch die Verhandlung über eine Entschädigung für Gäfgen auf den Nachmittag verschoben. Der Senat berät darüber, ob Gäfgen noch prozessbefugt ist. Zehn Jahre nach dem Mord an dem Frankfurter Bankierssohn Jakob von Metzler geht es in der Berufungsverhandlung darum, ob und in welcher Höhe Gäfgen dafür entschädigt wird, dass ihm im Polizeiverhör Folter angedroht worden war.
Nach einem Urteil des Frankfurter Landgerichts vom August 2011 muss das Land Gäfgen wegen schwerer Verletzung der Menschenwürde eine Entschädigung von 3.000 Euro plus Zinsen bezahlen. Gegen diese Entscheidung ist das Land Hessen in Berufung gegangen. Einen von Gäfgen angestrebten Vergleich hat es abgelehnt.
Das Landgericht musste sich in seinem Urteil auf die Vorgaben des Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) stützen. Dieser hatte im Juni 2010 festgestellt, dass die Androhung von Folter eine unmenschliche Behandlung im Sinne der Europäischen Menschenrechtskonvention war und ausnahmslos verboten ist.
Der 1. Zivilsenat des OLG berät in der Verhandlungspause unter anderem über ein am Dienstag veröffentlichtes Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH). Nach Auffassung des Landes ist Gäfgen, der Privatinsolvenz angemeldet hat, danach nicht mehr prozessbefugt. Sein Treuhänder müsse entscheiden, ob er den Prozess aufnehme, argumentierte der Vertreter des Landes, Thomas Kittner. Gäfgens Anwalt war das BGH-Urteil zunächst noch nicht bekannt.
Der 37 Jahre alte Gäfgen, der den Prozess bislang ohne erkennbare Regung verfolgte. war 2003 wegen Mordes vom Landgericht Frankfurt zu lebenslanger Haft verurteilt worden. Das Gericht stellte außerdem die besondere Schwere der Schuld fest.
dpa/tko/LTO-Redaktion
OLG Frankfurt zu Magnus Gäfgen: . In: Legal Tribune Online, 10.10.2012 , https://www.lto.de/persistent/a_id/7281 (abgerufen am: 04.11.2024 )
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