Sachsen: Unklar­heit über mög­liche Nach­zah­lungen für Beamte

03.05.2011

Vergangenen Donnerstag entschied das BVerwG, dass einem Beamten, dem ein höherwertiges Amt vertretungsweise übertragen wurde, nach 18 Monaten eine Zulage zusteht. Die finanziellen Folgen dieser Entscheidung sind für den Freistaat noch immer nicht abzusehen.

Das Bundesverwaltungsgericht (BVerwG) billigte unter anderen einer stellvertretenden Gymnasialleiterin eine nachträgliche Gehaltszulage von rund 11.000 Euro zu.

Weil noch immer keine schriftliche Urteilsbegründung vorliegen, ließen sich die Konsequenzen nicht abschätzen, sagte Regierungssprecher Johann-Adolf Cohausz am Dienstag nach der Kabinettssitzung in Dresden. Das Finanzministerium sei daher nicht in der Lage, substanzielle Angaben zu machen.

Laut Beamtenbund sitzt fast die Hälfte der 33.500 sächsischen Beamten auf Dienstposten, die über ihrer Besoldungsstufe liegen. Sie werden demnach zu gering entlohnt. Oft würden Jahre vergehen, bis sie die für ihre Position vorgesehenen Gehaltsstufen erreichen.

dpa/tko/LTO-Redaktion

 

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Sachsen: . In: Legal Tribune Online, 03.05.2011 , https://www.lto.de/persistent/a_id/3181 (abgerufen am: 20.11.2024 )

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