Die US-Basketballerin Brittney Griner war in Russland wegen Drogenbesitzes zu neun Jahren Lagerhaft verurteilt worden. Die USA hatten das Verfahren heftig kritisiert. Jetzt hat Griner Berufung gegen das Urteil eingelegt.
Die in Russland zu einer neunjährigen Haftstrafe verurteilte US-Basketballerin Brittney Griner hat Berufung gegen das Urteil eingelegt. Das meldeten mehrere russische Nachrichtenagenturen am Montag übereinstimmend unter Berufung auf Griners Anwältin Maria Blagowolina.
Griner war im Februar an einem Moskauer Flughafen mit einer kleinen Menge Haschisch verhaftet und Anfang August von einem Gericht in der russischen Hauptstadt verurteilt worden. International löste das Urteil eine Welle der Solidarität mit der 31 Jahre alten Athletin aus.
Die USA kritisierten die Entscheidung der russischen Justiz scharf und fordern ihre Freilassung. Auf amerikanischer Seite hofft man zudem trotz tiefer politischer Differenzen zwischen Moskau und Washington auf einen Austausch Griners gegen einen russischen Staatsbürger in US-Gefangenschaft. In dem Austausch sollte auch die Bundesrepublik Deutschland beteiligt sein. Der Kreml wiederum kritisierte zuletzt die öffentliche Debatte über die Möglichkeit eines solchen Deals.
Bei der Einreise am Flughafen Moskau-Scheremetjewo wurden bei Griner sogenannte Vape-Kartuschen und Haschisch-Öl gefunden. Es soll sich um 0,5 Gramm gehandelt haben. Dies wurde als illegaler Drogenbesitz und versuchter Schmuggel gewertet. Griner bekannte sich schuldig, betonte aber, sie habe russisches Recht nicht verletzen wollen. Das Gericht in Moskau erkannte trotzdem keine mildernden Umstände an.
dpa/cp/LTO-Redaktion
Nach Verurteilung in Russland: . In: Legal Tribune Online, 15.08.2022 , https://www.lto.de/persistent/a_id/49319 (abgerufen am: 05.11.2024 )
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