Zum 13. Mal wurde am Freitag der Regino-Preis für herausragende Justizberichterstattung verliehen. Die ausgezeichneten Journalisten hatten sich mit der Beschneidungsdebatte, dem zweiten Völkerstrafrechtsprozess in Deutschland sowie dem "Fall Peggy" beschäftigt.
Der Artikel "Die herrschende Meinung…" im Tagesspiegel bescherte dem Journalisten Jost Müller-Neuhof den Preis in der Kategorie Print. Mit seinem Beitrag arbeitete er die juristischen und medialen Hintergründe der Beschneidungsdebatte in Deutschland nach dem Urteil des Landgerichts Köln auf.
In der Kategorie Hörfunk konnte David Hecht mit seinem Beitrag im Deutschlandfunk "Afrikas Lumpen – Deutschlands Gerechtigkeit" überzeugen, der sich mit dem zweiten Völkerstrafrechtsprozess auf deutschem Boden beschäftigte.
Alexander Harbi erhielt den Preis in der Kategorie Fernsehen für seinen Beitrag "Der Fall Peggy" bei Stern TV. Interviewpartner in seinem Bericht waren unter anderem der zu lebenslanger Haft verurteilte Ulvi Kulac und die Mutter der verschwundenen Peggy, Susanne Knobloch.
Bei der Verleihung des mit 750 Euro dotierten Preises in den Räumlichkeiten des Bundesfinanzhofes (BFH) würdigte der Schirmherr der diesjährigen Veranstaltung, der Präsident des Bundesfinanzhofs Rudolf Mellinghoff, die Leistung der Preisträger bei der Aufarbeitung schwieriger juristischer Themen.
Die Auszeichnung, die seit 2000 jährlich von der Fachzeitschrift Neue Juristische Wochenschrift sowie dem Gründer des Preises, dem Koblenzer Rechtsanwalt Wolfgang Ferner, verliehen wird, würdigt besondere journalistische Leistungen zu Justizthemen in den Kategorien Print, Hörfunk und Fernsehen.
mbr/LTO-Redaktion
Regino-Preis für Tagesspiegel-Journalist: . In: Legal Tribune Online, 22.11.2013 , https://www.lto.de/persistent/a_id/10142 (abgerufen am: 13.11.2024 )
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