BMJ plant Änderung des Strafgesetzbuches: "Wer sich in den Dienst unserer Gesell­schaft stellt, ver­dient unseren Schutz"

05.07.2024

Vollstreckungsbeamte, Rettungskräfte, Ehrenamtliche – das Bundesjustizministerium will diejenigen besser schützen, die für das Gemeinwesen tätig werden. Ein am Freitag vorgestellter Referentenentwurf sieht zwei Änderungen des StGB vor.

In der Vorbereitung auf die diesjährige Europawahl kam es zu zahlreichen gewalttätigen Angriffen auf Politiker und Ehrenamtliche. Diese Taten hat sich das Bundesjustizministerium (BMJ) nun zum Anlass genommen, eine Änderung des Strafgesetzbuches (StGB) vorzuschlagen, um Personen, die sich für das Gemeinwohl einzusetzen, besser zu schützen. Am Freitag wurde ein entsprechender Referentenentwurf veröffentlicht.

Der Entwurf sieht zum einen die Ergänzung von § 46 Abs. 2 S. 2 StGB vor. So sollen die Gerichte bei der Strafzumessung künftig auch berücksichtigen, ob die verschuldeten Auswirkungen der Tat geeignet sind, eine dem Gemeinwohl dienende Tätigkeit nicht nur unerheblich zu beeinträchtigen. 

Das BMJ befürchtet, dass Personen aufgrund der Häufung der physischen Angriffe auf Ehrenamtliche oder Amts- und Mandatsträger vor eigenem Engagement zurückschrecken könnten. Die Änderung des StGB soll den "Rückhalt und die ausdrückliche Anerkennung des Staates" zum Ausdruck bringen und "ein klares Signal an die (potenziellen) Täter entsprechender Taten" senden, heißt es in dem Entwurf.

Ein Signal von Respekt und Wertschätzung 

Eine zweite Änderung sieht vor, § 113 StGB, der Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte unter Strafe stellt, um ein Regelbeispiel zu ergänzen. Demnach wären künftig auch hinterlistige Überfälle geeignet, um einen besonders schweren Fall des Widerstands anzunehmen und eine Freiheitsstrafe von bis zu fünf Jahren zu verhängen. Die Änderung gölte gemäß § 115 Abs. 3 StGB auch bei Angriffen auf Hilfeleistende der Feuerwehr, des Katastrophenschutzes, eines Rettungsdienstes, eines ärztlichen Notdienstes oder einer Notaufnahme.

Durch die Gesetzesänderung solle die besondere Verwerflichkeit dieser Taten noch deutlicher als bisher herausgestellt werden, so die Begründung. Zudem wolle man den Respekt und die Wertschätzung unterstreichen, welche diese Personen verdienen.

Keine neuen Straftatbestände geplant

"Wer sich in den Dienst unserer Gesellschaft stellt, verdient unseren Schutz", erklärte Bundesjustizminister Dr. Marco Buschmann. "Deshalb werden wir das Strafgesetzbuch anpassen, um Angriffe auf diese Personengruppen künftig noch effektiver sanktionieren zu können. So stärken wir den Schutz für die Menschen, die sich besonders für unsere Gesellschaft und ihre Mitmenschen einsetzen."

Eine Verschärfung des Strafrechts in Reaktion auf die zunehmende Aggression gegen Politiker hatte Buschmann im Mai abgelehnt. Und auch in dem nun vorgelegten Referentenwurf heißt es, der Eindruck einer Strafbarkeitslücke sei falsch. Angriffe gegen politisch engagierte Personen seien bereits heute strafbar, es komme daher auf eine konsequente Verfolgung und Ahndung dieser Taten an. Den aktuellen Reformvorschlag aus Sachsen, der einen neuen Straftatbestand vorsieht, lehnt das BMJ ab. Die Regelung wäre "wahrscheinlich reine Symbolpolitik", heißt es seitens des BMJ.

lmb/LTO-Redaktion

Zitiervorschlag

BMJ plant Änderung des Strafgesetzbuches: "Wer sich in den Dienst unserer Gesellschaft stellt, verdient unseren Schutz" . In: Legal Tribune Online, 05.07.2024 , https://www.lto.de/persistent/a_id/54939/ (abgerufen am: 05.07.2024 )

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