Strengere Haftung für Ratingagenturen: EU-Verordnung tritt in Kraft

19.06.2013

Höhere Rechenschaftspflichten für Ratingagenturen, bessere Qualität der Bewertungen und weniger Abhängigkeit von Moody's, Fitch und Co. - das verspricht sich die Europäische Kommission von einer am Donnerstag in Kraft tretenden Verordnung, mit der die Agenturen strenger in die Haftung genommen werden sollen.

Moody's, Fitch oder Standard & Poor's sollen für solche Länder grundsätzlich nur noch drei Mal pro Jahr Bewertungen abgeben dürfen. Außerdem müssen sie offen legen, welche Annahmen zu der jeweiligen Bewertung geführt haben. Verstoßen die Ratingagenturen grob fahrlässig oder vorsätzlich gegen diese Vorschriften, haften sie für Schäden von Anlegern, wenn diese auf die Bewertung vertraut haben.

Ab Juni 2015 sollen alle verfügbaren Ratings auf einer europäischen Plattform abrufbar sein. Dies solle Investoren ermöglichen, Risiken selbst besser einzuschätzen, und die Vielfalt der Rating-Industrie fördern, so die Europäische Kommission. Der Kommissar für Binnenmarkt und Dienstleistungen, Michel Barnier, zeigte sich erfreut, "dass der Rechtsakt bereits andertalb Jahre nach Vorlage des Kommissionsvorschlags in Kraft tritt".

Ratingagenturen wird ein zu großer Einfluss auf die Finanzmärkte zugesprochen und teilweise auch eine Mitschuld an der Finanzkrise vorgeworfen. Ihnen wird zuweilen nachgesagt, durch unrealistische Ratings den Marktteilnehmern falsche Anreize gegeben zu haben.

una/LTO-Redaktion

Zitiervorschlag

Strengere Haftung für Ratingagenturen: . In: Legal Tribune Online, 19.06.2013 , https://www.lto.de/persistent/a_id/8960 (abgerufen am: 21.11.2024 )

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