Die Deutschen sind geradezu berühmt für ihre Klagefreudigkeit. Dabei geht es nicht selten um wichtige nachbarschaftsrechtliche Fragen, wie etwa der korrekten Positionierung von Gartenzwergen und dem zulässigen Höchstwert für Froschgequake.
Schon seit mehreren Jahren sammelt Hans-Jörg Fischer solche kuriosen Rechtsfälle. Der skurillste Fall, der dem Anwalt und Professor für Wirtschafts- und Steuerrecht am Mannheimer Standort der FOM-Hochschule, untergekommen ist, war der eines Beamten, der während seiner Dienstzeit im Schlaf vom Stuhl gefallen war und sich dabei die Nase gebrochen hatte.
"Die Frage vor Gericht war dann, ob Leistungen der gesetzlichen Unfallversicherung zu zahlen sind", erzählt Fischer. "Das wäre der Fall, wenn es sich um einen Arbeitsunfall handeln würde. Die Argumentation des Urteils war dann: Wenn jemand in Folge von Überarbeitung vom Schlaf übermannt wird und dann vom Stuhl fällt, ist es ein Arbeitsunfall."
Ein Urteil in Versform
Ein zweites besonders schräges Beispiel sei ein Fall aus Paderborn gewesen. "Da erwischt ein Schichtarbeiter seine Ehefrau mit dem Hausfreund im Bett und verprügelt diesen Hausfreund. Der stellt Strafantrag wegen Körperverletzung." Hatte damit aber wohl vor Gericht wenig Erfolg.
Das Strafverfahren wurde wegen geringer Schuld eingestellt - weil der Hausfreund ein weit überwiegendes Mitverschulden getragen hätte. Es sei hemmungslos unverfroren gewesen, den Ehebruch unter Ausnutzung des Schichtdienstes des Mannes im Bett der Eheleute zu vollziehen, zitiert der Anwalt das Gericht.
Der Anwalt hält es für auffällig, dass man sich in Deutschland um Dinge streitet wie Gartenzwerge, die in Position gesetzt werden, oder um die Angemessenheit von Hundegebell oder Froschquaken. Manchmal gehe es auch um die Frage, wie viele Katzen ein Grundstück betreten dürfen, so dass es noch vom Nachbarn hingenommen wird.
Manche Richter reagierten darauf aber durchaus auch mit Humor.
Zu Fischers Sammlung zählt daher selbstverständlich auch das Frankfurter Urteil in Versform: "Da hat jemand eine Mahnung in Versform geschrieben, von der ein anderer dachte, die sei nicht ernst gemeint. Und dann hat das Gericht das ganze Urteil in Versform verfasst - und das war dann natürlich sehr ernst gemeint."
dpa/mbr/LTO-Redaktion
Kuriose Urteile im klagefreudigen Deutschland: . In: Legal Tribune Online, 29.07.2013 , https://www.lto.de/persistent/a_id/9236 (abgerufen am: 22.11.2024 )
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