Eilantrag vor dem VG Düsseldorf: Gericht­liche Pres­se­mit­tei­lung soll Met­zelder nicht beim Namen nennen

08.09.2020

Vergangene Woche informierte das AG Düsseldorf über die Klageerhebung gegen Christoph Metzelder wegen Verbreitung und Besitzes von Kinder- beziehungsweise Jugendpornografie. Durfte es dabei den Namen des Ex-Fußballprofis nennen?

Die Anwälte von Ex-Fußball-Nationalspieler Christoph Metzelder gehen gegen das Düsseldorfer Amtsgericht (AG) vor. Sie begehren im Wege des einstweiligen Rechtsschutzes vor dem Verwaltungsgericht (VG) Düsseldorf, dass das ordentliche Gericht seine Pressemitteilung zur Anklageerhebung gegen Metzelder von seiner Homepage entferne. Den Eingang eines entsprechenden Antrags hat ein Sprecher des VG am Dienstag bestätigt. Es werde in den kommenden Tagen darüber entscheiden.

Das AG Düsseldorf hatte am vergangenen Freitag schriftlich in einer Pressemitteilung darüber informiert, dass die Staatsanwaltschaft gegen Metzelder Anklage wegen Verbreitung und Besitzes von Kinder- beziehungsweise Jugendpornografie erhoben hat. Es hatte dabei ausdrücklich den Namen des Ex-Fußballprofis genannt.

Die Verteidiger des Vize-Weltmeisters wollten auf Anfrage zur Erhebung der Anklage keine Stellung nehmen. Metzelder selbst hat sich bislang ebenfalls nicht öffentlich zu den Vorwürfen geäußert.

Die Medien in dem Maße zu unterrichten, wie es das AG Düsseldorf tat, ist nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs gestattet, sofern zuvor die Verteidiger mit ausreichend Vorlauf unterrichtet worden sind.

dpa/mgö/LTO-Redaktion

Zitiervorschlag

Eilantrag vor dem VG Düsseldorf: . In: Legal Tribune Online, 08.09.2020 , https://www.lto.de/persistent/a_id/42743 (abgerufen am: 21.11.2024 )

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