Das VG Berlin hatte ein grünes Vorzeigeprojekt gestoppt. Die Verkehrsverwaltung legte nun Beschwerde ein und begründete ausführlich, warum sie die Pop-up-Radwege für notwendig hält.
Angekündigt war es schon, nun hat die Senatsverwaltung für Verkehr und Umwelt Beschwerde gegen den Eil-Beschluss des Berliner Verwaltungsgerichts (VG) zu den sogenannten Pop-up-Radwegen eingelegt. Gleichzeitig werde Antrag auf Aussetzung der Vollziehung des Beschlusses gestellt, damit die Radfahrstreifen zwischenzeitlich nicht zurückgebaut werden müssen, wie die Senatsverwaltung mitteilte. Das VG hatte im Wege des einstweiligen Rechtsschutzes entschieden, acht temporäre Radwege, die Berlins Verkehrssenatorin Regine Günther (Grüne) und einige Bezirke während der Corona-Pandemie einrichten ließen, seien rechtswidrig.
Die Verkehrsverwaltung hat die "ausführlich begründete" Beschwerde nach eigenen Angaben nun zugestellt. "Das Verwaltungsgericht wird, sofern es seinen Beschluss nicht selbst aufhebt, die Beschwerde zur Entscheidung an das Oberverwaltungsgericht weiterleiten", heißt es in der Mitteilung. In dem samt Anlagen knapp 40-seitigen Beschwerdeschriftsatz erläutert die Senatsverwaltung nach eigenen Angaben, dass eine Anordnung von Radfahrstreifen auf Hauptstraßen innerorts keine so umfangreiche Begründungspflicht nach sich ziehe, wie sie das VG im Eil-Beschluss gefordert habe.
Denn das widerspräche aus Sicht der Verkehrsverwaltung der in der Straßenverkehrsordnung (§ 45, Abs. 9 S. 4) formulierten Ausnahme für Radfahrstreifen innerorts, die ausdrücklich eine erleichterte Anordnung zugunsten der Unfallprävention ermögliche. "Darüber hinaus haben wir - ohne die Notwendigkeit dieser Begründung damit anzuerkennen - in dem Schriftsatz für jede einzelne Strecke zusätzlich ausführlich dargelegt, dass tatsächlich jeweils eine besondere Gefahrenlage vorliegt", so die Verwaltung.
AfD-MdL hatte erfolgreich geklagt
Quellen dafür seien etwa die Unfallstatistiken der Polizei, die Auswertung von Unfallhäufungsstellen sowie Daten zur Kraftfahrzeugbelastung. "Aus unserer Sicht sind damit selbst die Anforderungen des VG-Eil-Beschlusses auf jeder einzelnen Strecke erfüllt." Weitere Entscheidungen der Gerichte seien nun abzuwarten.
Gegen die Einrichtung von acht neuen, kurzfristig angelegten Fahrradwegen in Kreuzberg, Friedrichshain, Schöneberg und Charlottenburg hatte der Berliner AfD-Abgeordnete Frank Scholtysek im Juni geklagt. Später gebaute Radwege sind von dem Urteil nicht betroffen.
Nach Einschätzung des VG gibt es ernstliche Zweifel an der Rechtmäßigkeit der genannten Radwege. Voraussetzung für diese seien konkrete Hinweise auf Gefahren im Verkehr, außerdem müssten sie zwingend notwendig sein. Eine solche Gefahrenlage habe die Senatsverwaltung nicht dargelegt. Sie sei vielmehr "fälschlich" davon ausgegangen, sie müsse sie nicht begründen. Auch könne der Senat nicht die Corona-Pandemie zum Anlass für solche Anordnungen nehmen, da sie nichts mit der Verkehrslage zu tun habe. Nun muss sich das VG noch einmal mit der Frage beschäftigen.
dpa/vbr/LTO-Redaktion
Berliner Verwaltung legt Beschwerde ein: . In: Legal Tribune Online, 17.09.2020 , https://www.lto.de/persistent/a_id/42813 (abgerufen am: 12.11.2024 )
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