Historischer Streit um Justizreform: Polen muss sich vor EU-Nach­barn recht­fer­tigen

27.06.2018

Der Streit um Polens Justizreform geht in die nächste Runde: Die rechtskonservative Regierung muss den anderen EU-Staaten Rede und Antwort stehen. Ist es nur der Kampf gegen Korruption oder der Abbau des Rechtsstaats?

Als erstes Land in der Geschichte der EU hat sich Polen einer offiziellen Anhörung im Kreis der Mitgliedsstaaten stellen müssen. Im Streit um die Unabhängigkeit der polnischen Gerichte ging damit am Dienstagabend das von der EU-Kommission eingeleitete Artikel-7-Verfahren in die nächste Runde. Es soll die polnische Regierung dazu bewegen, Änderungen an umstrittenen Justizreformen vorzunehmen und könnte theoretisch sogar mit einem Entzug der Stimmrechte bei EU-Entscheidungen enden.

Der EU-Kommissionsvizepräsident Frans Timmermans sagte nach dem Ende der Anhörung am späten Dienstagabend, der Austausch habe keine neuen Ergebnisse geliefert. Die polnische Regierung habe keine weiteren Schritte vorgeschlagen, die über die bereits beschlossenen Nachbesserungen hinausgingen. Die reichen aus Sicht der Kommission jedoch nicht aus, um die bestehenden Sorgen um Polens Rechtsstaat auszuräumen. Der polnische Europaminister Konrad Szymanski warf Kritikern hingegen vor, die intensiven Bemühungen zum Ausräumen der Streitpunkte zu ignorieren.

Deutschland und Frankreich zeigten sich bei der Anhörung in Luxemburg enttäuscht vom bisherigen Dialog mit der polnischen Regierung. Er habe nicht zu "substanziellen Verbesserungen" der Justizreformen geführt, erklärten sie in einer gemeinsamen Stellungnahme. Nach Einschätzung von Rechtsexperten des Europarats führten die Reformen in der Summe zu direkter Abhängigkeit der Justiz von der parlamentarischen Mehrheit und dem Präsidenten der Republik.

Kampf gegen Korruption oder Abbau des Rechtsstaats?

Die EU beruhe auf den Prinzipien der Rechtsstaatlichkeit, sagte der deutsche Europastaatsminister Michael Roth am Rande der Anhörung bei einem EU-Ministertreffen. "Wir alle, im Übrigen auch Deutschland, sind verpflichtet, diesen Prinzipien uneingeschränkt Rechnung zu tragen."

Die Regierung in Warschau zeigte sich hingegen weiter unnachgiebig. "Ich bin überzeugt, dass der Streit um Artikel 7 in großem Maße aus einem grundsätzlichen Missverständnis resultiert", sagte Ministerpräsident Mateusz Morawiecki in Warschau. "Unsere Partner aus Westeuropa wissen nicht, wie die postkommunistische Wirklichkeit aussieht, mit der wir ringen."

Morawiecki machte damit erneut den Standpunkt der rechtskonservativen Regierungspartei Recht und Gerechtigkeit (PiS) deutlich. Sie rechtfertigt die Reformen unter anderem damit, dass das Justizsystem seit Zeiten des Kommunismus nicht reformiert worden sei und viele Richter korrupt seien. Kritiker werfen der PiS dagegen Kaderwechsel vor, mit denen die Partei Richterposten mit eigenen Kandidaten besetzen will. Brüssel sieht einen möglichen Verstoß gegen die Grundwerte der EU.

Formelle Anhörung verlief erfolglos

Mit der Anhörung am Dienstag wurde Polen formell die Gelegenheit gegeben, auf noch offene Fragen der EU-Partner zu antworten. Sie ist Voraussetzung dafür, dass per Abstimmung offiziell festgestellt werden kann, dass in Polen die "eindeutige Gefahr einer schwerwiegenden Verletzung" von EU-Werten besteht. Dafür müssten 22 der 28 EU-Staaten zustimmen. Besprochen werden sollen die weiteren Schritte nach derzeitiger Planung bei einer EU-Ministersitzung am 18. September.

Ob es die notwendige Mehrheit bereits gibt, gilt allerdings als unklar, da Großbritannien sowie andere mittel- und osteuropäische Länder dem Verfahren nach Artikel 7 EU-Vertrag kritisch gegenüberstehen. Noch schwieriger sind dann die weiteren Etappen des Verfahrens, das in der Geschichte der EU noch nie zur Anwendung gekommen ist.

In einem nächsten Schritt müssten die EU-Partner Polens dann sogar einstimmig feststellen, dass eine "schwerwiegende und anhaltende Verletzung" der Werte tatsächlich vorliegt. Erst danach könnte mit sogenannter qualifizierter Mehrheit beschlossen werden, die Stimmrechte Polens in der EU auszusetzen. Das würde in diesem Fall die Zustimmung von mindestens 20 Staaten mit mindestens 65 Prozent der EU-Bevölkerung erfordern.

dpa/mgö/LTO-Redaktion

Zitiervorschlag

Historischer Streit um Justizreform: . In: Legal Tribune Online, 27.06.2018 , https://www.lto.de/persistent/a_id/29403 (abgerufen am: 21.11.2024 )

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