Plagiatsstreit: Slogan "Nicht quatschen - machen" nicht schutzfähig

27.07.2011

Der Komiker Mario Barth hat vergeblich versucht, den Spruch "Nicht quatschen - machen" für sich zu vereinnahmen. Die Düsseldorfer Richter wiesen eine entsprechende Klage Barths am Mittwoch ab.

Der Slogan sei nicht schutzfähig, sondern eine "allgemeine Lebensweisheit", so das Landgericht (LG) Düsseldorf.

Barth hatte 2009 eine CD mit einem Comedy-Sketch dieses Titels veröffentlicht. Später verkaufte er T-Shirts mit der Aufschrift und war gegen einen weiteren Hersteller vorgegangen. Dieser stellte den Verkauf ein.

Der Komiker forderte dann noch Schadensersatz - ohne Erfolg. Das Gericht befand, dass die T-Shirts nicht so ähnlich sind, dass von einer Nachahmung gesprochen werden könne. Zudem sei der Komiker nicht der Schöpfer des Slogans. So sei der Spruch in Mundart zuvor schon Motto des Düsseldorfer Karnevals gewesen: "Nit quake - make".

dpa/tko/LTO-Redaktion

 

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Zitiervorschlag

Plagiatsstreit: . In: Legal Tribune Online, 27.07.2011 , https://www.lto.de/persistent/a_id/3873 (abgerufen am: 20.11.2024 )

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