Die Präsidentenstelle des LG Trier darf vorerst nicht mit dem derzeitigen Präsidenten des LG Zweibrücken, Markus Gietzen, besetzt werden. Das teilte das OVG am Freitag in Koblenz mit. Erst müsse über die Bewerbung des Gegenkandidaten entschieden werden.
Das Landgericht (LG) Trier bleibt vorerst ohne Präsidenten. Zwar hatten sich das Justizministerium, der Präsidialrat und der Richterwahlausschuss bereits für Markus Gietzen, derzeit Präsident am LG Zweibrücken, entschieden. Der ist aber nicht der einzige Bewerber.
Auch Karl-Hans Fischer, derzeit Direktor des Amtsgerichts (AG) Koblenz, hat es auf die Stelle abgesehen und zog deshalb vor Gericht. Und das zumindest mit einem vorläufigen Erfolg. Das Oberverwaltungsgericht (OVG) Rheinland-Pfalz bestätigte in einem Eilverfahren die Entscheidung der Vorinstanz, dass die Auswahlentscheidung zugunsten Gietzens fehlerhaft gewesen sei. Damit muss die Präsidentenstelle vorläufig unbesetzt bleiben (Beschl. v. 02.07.2014, Az. 10 B 10320/14).
Es sei nicht auszuschließen, dass dem Antragssteller, also Karl-Hans Fischer, bei einer fehlerfreien Wiederholung der Auswahl der Vorzug eingeräumt werden müsse, hieß es von Seiten des OVG.
una/dpa/LTO-Redaktion
OVG Rheinland-Pfalz zu Präsidentenstelle: . In: Legal Tribune Online, 04.07.2014 , https://www.lto.de/persistent/a_id/12456 (abgerufen am: 15.11.2024 )
Infos zum Zitiervorschlag