OVG RP bestätigt VG Trier: Poli­zist fliegt raus wegen Käse-Klau

02.07.2024

Eigentlich soll er den Unfall absichern, doch stattdessen klaut der Polizist Käse aus dem umgekippten Lastwagen. Das hat nun harte Konsequenzen.

Ein Polizist hat rund 180 Kilogramm Cheddar-Käse aus einem umgekippten LKW gestohlen und deshalb seinen Job verloren. Das Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz hat nun die Berufung des Mannes zurückgewiesen und die Entscheidung der Vorinstanz damit bestätigt (Urt. v. 19.06.2024, Az. 3 A 10264/24.OVG).

Der Polizist habe bei der Autobahnpolizei gearbeitet und habe bei einem Einsatz eine Unfallstelle absichern sollen, hieß es. Dabei sei er mit einem Polizeibus in die Nähe des beschädigten LKW-Containers gefahren und habe den dortigen Mitarbeiter einer Bergungsfirma aufgefordert, ihm mehrere Käsepakete zu überreichen. Insgesamt habe er neun Käse Pakete mit jeweils 20 Kilogramm im Wert von 554 Euro gestohlen.

"Einen Teil der Pakete brachte der Beklagte auf die Dienststelle", hieß es in der Mitteilung. Es sei davon auszugehen, dass er auch einige für sich und seine Freunde und Verwandten behalten habe. In der Berufung habe der Beamte angegeben, der Käse sei praktisch nichts mehr wert gewesen und er habe ihn vor der Vernichtung retten wollen. "Er selbst esse überhaupt keinen Cheddar-Käse."

"Ansehen der Polizei geschadet"

Das sah das Gericht anders: Der Mann habe während des Dienstes in Uniform und mit seiner Dienstwaffe einen Diebstahl begangen. "Mit diesem Verhalten habe der Beklagte dem Ansehen der Polizei des Landes in hohem Maße geschadet", teilte es mit. Es komme dabei auch nicht darauf an, ob der Käse nur noch einen geringen Wert gehabt habe. Es sei eigentlich die Pflicht des Beamten gewesen, einen Diebstahl zu verhindern.

Der Polizist war zuvor in einem Strafverfahren wegen Diebstahls mit Waffen (§§ 242, 244 Strafgesetzbuch, StGB) in einem minder schweren Fall verwarnt worden. Das Gericht behielt sich vor, eine Geldstrafe über 90 Tagessätze zu je 25 Euro zu verhängen. Nach dem Ende des Strafverfahrens setzte das Land ein Disziplinarverfahren in Gang. Das Verwaltungsgericht Trier entschied, dass der Beamte aus dem Dienst entfernt wird (Urt. v. 18.01.2024, Az. 3 K 1752/23 TR). Dagegen legte dieser Berufung ein - vergeblich.

dpa/jb/LTO-Redaktion

Zitiervorschlag

OVG RP bestätigt VG Trier: . In: Legal Tribune Online, 02.07.2024 , https://www.lto.de/persistent/a_id/54911 (abgerufen am: 21.11.2024 )

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