Wer in einem Ladenlokal freiwillig eine Toilette einbaut, kommt um ein behindertengerechtes WC nicht herum. Das entschied das nordrhein-westfälische OVG in einem am Donnerstag veröffentlichten Urteil.
"Selbst wenn es nicht Pflicht ist, überhaupt ein WC in das Café einzubauen - wird es gemacht, dann muss es eben auch barrierefrei zugänglich sein", erläuterte ein Sprecher des Oberverwaltungsgerichts (OVG) in Münster.
Geklagt hatte ein Kölner Unternehmen. Es wollte eine Fleischerei in eine Bäckerei mit Café umbauen, hatte von der Stadt aber keine Baugenehmigung bekommen, weil die Toilette nicht behindertengerecht war. Die Firma hatte argumentiert, sie sei generell doch gar nicht zum Bau eines WCs verpflichtet. Daher könne auch ein Behindertenklo nicht Pflicht sein.
Die Münsteraner Richter sahen dies anders: "In Gast- und Verkaufsstätten mit Besuchertoiletten muss grundsätzlich mindestens ein Toilettenraum rollstuhlgerecht ausgestaltet sein", heißt es in der Begründung (Az. 7 A 1977/10).
dpa/tko/LTO-Redaktion
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OVG NRW: . In: Legal Tribune Online, 27.01.2012 , https://www.lto.de/persistent/a_id/5425 (abgerufen am: 17.11.2024 )
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