OVG NRW vermisst Rechtsstaatlichkeit: Wei­tere ver­kauf­s­of­fene Sonn­tage gekippt

24.09.2020

Weil viele Geschäfte wegen der Coronakrise im Frühjahr weniger Umsatz gemacht haben, soll dies zumindest teilweise durch Sonntagsöffnungen ausgeglichen werden. Nach Ansicht des OVG NRW steht dem allerdings die Verfassung entgegen.

Das Oberverwaltungsgericht (OVG) für das Land Nordrhein-Westfalen hat weitere verkaufsoffene Sonntage gekippt. In Kleve, Lage und Bünde darf nach Entscheidungen des OVG von Mittwoch und Donnerstag der Einzelhandel nicht wie geplant öffnen, das teilte das Gericht mit (Beschl. V. 23./24.092020 Az. 4 B 1336/20.NE, Bünde). Die Beschlüsse sind unanfechtbar. 
 
Das OVG weist darauf hin, dass von 15 Verordnungen zu Sonntagsöffnungen in den letzten vier Wochen auf Anträge der Gewerkschaft Verdi 14 gekippt wurden. Betroffen waren Lemgo, Bad Salzuflen, Kevelaer, Iserlohn, Bad Oeynhausen, Beckum, Meckenheim, Langerwehe, Leverkusen, Essen, Marl, Kleve, Lage und Bünde. 
 
Hintergrund ist ein Rechtsstreit zwischen der NRW-Landesregierung, dem OVG und den Kommunen. Das Wirtschaftsministerium hatte im Sommer per Erlass vier weitere Sonntagsöffnungen bis Ende des Jahres erlaubt, damit der Einzelhandel zumindest zum Teil den ausgefallenen Umsatz während der Corona-Pandemie aufholen kann. Das OVG dagegen beruft sich auf die im Grundgesetz festgeschriebene Arbeitsruhe an Sonn- und Feiertagen und die dazu ergangene Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts
 
Mehrfach hatte das OVG in den vergangenen Wochen auf bewusste Rechtsbrüche hingewiesen. Der Gemeinde Bünde werfen die OVG-Richter bewusst verfassungswidrige Beschlüsse vor. "Ebenso wenig entspreche es rechtsstaatlichen Grundsätzen, wenn das zuständige Landesministerium an einem Erlass festhalte, der fortlaufend weitere Städte und Gemeinden zu verfassungswidrigen Entscheidungen verleite und viele davon abhalte, offenkundig rechtswidrige Verordnungen von sich aus aufzuheben", heißt es in der Mitteilung des OVG.  

Zum Schluss verweist das OVG die Politik darauf, die notwendigen Mehrheiten für eine Verfassungsänderung zu suchen, wenn sie die geklärte Verfassungsrechtslage weiterhin für unbefriedigend halte. 

vbr/dpa/LTO-Redaktion 

 

  

Zitiervorschlag

OVG NRW vermisst Rechtsstaatlichkeit: . In: Legal Tribune Online, 24.09.2020 , https://www.lto.de/persistent/a_id/42905 (abgerufen am: 17.11.2024 )

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