Eilantrag beim OVG NRW eingereicht: 1. FC Köln und BVB wollen vor mehr Zuschauern spielen

01.02.2022

Die Kritik im Profisport am Beschluss des Bundes und der Länder, an den Corona-Maßnahmen und an den Zuschauer-Beschränkungen festzuhalten, ist vor allem im Fußball laut. Zwei NRW-Vereine haben sich nun für gerichtliche Schritte entschieden.

Das Oberverwaltungsgericht (OVG) für das Land Nordrhein-Westfalen hat den Eingang eines Eilantrags auf juristische Klärung der Zuschauerfrage vom 1. FC Köln bestätigt. Nach Angaben einer OVG-Sprecherin liegt seit Montag ein Schreiben des 1. FC Köln zur Überprüfung der Coronaschutzverordnung des Landes in Münster vor. Von Borussia Dortmund, das für Dienstag ebenfalls einen entsprechenden Antrag angekündigt hatte, lag am Morgen noch nichts vor.

Das Land gibt wegen der hohen Inzidenzzahlen bei Großveranstaltungen jeder Art eine Zuschauerbegrenzung von 750 vor. Die Kölner wollen am Samstag gegen den SC Freiburg laut Antrag mehr als 25.000 Zuschauer:innen, oder hilfsweise 10.000, begrüßen dürfen. Auch Bielefeld und Dortmund spielen an diesem Wochenende daheim und wollen entsprechende Eilverfahren anstreben.

Die Dortmunder halten die Beschränkungen für rechtswidrig, weil sie gegen den Grundsatz der Verhältnismäßigkeit und das Gleichbehandlungsgebot verstießen, wie der Verein am Montag mitteilte. Während in Innenbereichen trotz vergleichsweise höherer Ansteckungsgefahr landesweit schon jetzt Veranstaltungen mit hohen prozentualen Auslastungen durchgeführt werden könnten, werde etwa die Kapazität in dem Freiluftstadion auf 0,92 Prozent der Gesamtkapazität (81.365 Zuschauer:innen) beschränkt, argumentiert der Klub. Außerdem hätte sich das Hygiene-Konzept bewährt.

Fällt die Regelung für Großveranstaltungen?

Für den Bundesligisten ist insbesondere das Gegenargument hinsichtlich einer Infektionsgefahr auf dem Hin- und Rückweg nicht schlüssig. Auswertungen gegen Ende des vergangenen Jahres hätten ergeben, dass  der Großteil der Zuschauer:innen bei einer Auslastung des Stadions mit 15.000 Zuschauer:innen auch aus Vorsichtsgründen mit dem eigenen PKW, per Fahrrad oder zu Fuß anreisen würde. Extreme Spitzen im ÖPNV, wie sie in NRW an jedem einzelnen Werktag mehrfach täglich gang und gäbe wären und hingenommen würden, könnten so vermieden werden.

Andere Bundesländern, wie Bayern, Baden-Württemberg und Rheinland-Pfalz, haben ihre Coronaschutzverordnungen in den letzten Tagen angepasst und gegen die eigentliche Vereinbarung des vergangenen Bund-Länder-Treffens die Zuschauerzahlen bei Großveranstaltungen erhöht. Die Vereine betonen, auch in Nordrhein-Westfalen auf einen Kompromiss hingearbeitet zu haben und die gerichtliche Überprüfung nun ultima ratio sei.  

Das OVG in Münster hat bereits daraufhin gewiesen, dass es nicht über Zuschauerzahlen entscheiden kann. Seine Frage ist ausschließlich, ob die Coronaschutzverordnung des Landes bei der Frage der Großveranstaltungen insgesamt bestätigt oder außer Vollzug gesetzt wird.

Wann das OVG in dieser Frage entscheidet, ist derzeit offen. Zuerst erhält das Land bis einschließlich Mittwoch die Möglichkeit einer Stellungnahme. Die seit dem 13. Januar gültige Verordnung läuft kurz nach dem 21. Spieltag am 9. Februar aus.

mgö/LTO-Redaktion

Mit Materialien der dpa

Zitiervorschlag

Eilantrag beim OVG NRW eingereicht: . In: Legal Tribune Online, 01.02.2022 , https://www.lto.de/persistent/a_id/47389 (abgerufen am: 17.11.2024 )

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