Die Stadt Cuxhaven ist vor dem OVG Lüneburg mit dem Versuch gescheitert, für Ferienwohnungen in der Stadt eine Extrasteuer zu kassieren. Das teilte das Gericht am Dienstag mit.
Nach Ansicht des Oberverwaltungsgerichts (OVG) differenziere der höchste vorgesehene Steuersatz zu wenig zwischen den unterschiedlich hohen
Mieteinnahmen aus den Wohnungen.
Die von der Stadt Cuxhaven geplante Zweitwohnungssteuer orientiere sich zu wenig an den tatsächlichen Mieteinnahmen. Unabhängig davon, ob 3.600 Euro oder 10.00 Euro Miete pro Jahr erzielt würden, müsste für die meisten Wohnungen der höchste Steuersatz von 820 Euro gezahlt werden müssen.
OVG Lüneburg: . In: Legal Tribune Online, 30.11.2010 , https://www.lto.de/persistent/a_id/2052 (abgerufen am: 04.11.2024 )
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