OVG Berlin-Brandenburg: Doch kein Stopp für Tagebau Jän­sch­walde

05.05.2022

Der Betrieb im Tagebau Jänschwalde darf vorerst weitergehen. Anders als die Vorinstanz ist das OVG Berlin-Brandenburg der Auffassung, dass sich die Rechtswidrigkeit des Hauptbetriebsplans nicht im Eilverfahren klären lässt. 

Der Tagebau Jänschwalde im Lausitzer Braunkohlerevier in Brandenburg darf vorerst weiter betrieben werden. Dies hat das Oberverwaltungsgericht (OVG) Berlin-Brandenburg am Donnerstag entschieden und damit der Beschwerde der Lausitzer Energie Bergbau AG (LEAG) gegen einen auf Antrag der Deutschen Umwelthilfe (DUH) ergangenen Beschluss des Verwaltungsgerichts (VG) Cottbus stattgegeben (Beschl. v. 05.05.2022, Az. 11 S 7/22).

Das VG hatte die Zulassung des Hauptbetriebsplans 2020 bis 2023 für rechtswidrig gehalten und die Einstellung der Tagebauarbeiten ab dem 15. Mai 2022 angeordnet. Hintergrund ist ein Streit um die erteilte wasserrechtliche Erlaubnis.

Tatsächlich wird nämlich deutlich mehr Grundwasser gefördert, als die Erlaubnis vorsieht. Das VG befand im März, dass der Tagebau mit der erlaubten Menge aber nicht betriebssicher realisiert werden könne. Deshalb müsse die LEAG den Tagebau anhalten. 

Das OVG sah das nun anders. Die Rechtswidrigkeit des Hauptbetriebsplans lasse sich im gerichtlichen Eilverfahren nicht verlässlich feststellen, hieß es zur Begründung. Dies gelte vor allem bei dem Streit um die wasserrechtliche Erlaubnis. 

Die bei offenen Erfolgsaussichten vorzunehmende Abwägung müsse hier zugunsten der LEAG ausgehen. Eine Einstellung des Tagebaubetriebs sei mit schwerwiegenden Nachteilen für öffentliche Interessen sowie für die wirtschaftlichen Interessen der Bergbauunternehmerin verbunden. Das OVG führte als Argument hierfür unter anderem die seit Beginn des Krieges gegen die Ukraine gefährdete Energieversorgung an. Dem gegenüber seien die Folgen einer Fortsetzung des Betriebs für die von den Entwässerungsmaßnahmen betroffenen Gebiete vergleichsweise gering, befand das OVG.

Der Beschluss ist unanfechtbar.

acr/LTO-Redaktion

Zitiervorschlag

OVG Berlin-Brandenburg: . In: Legal Tribune Online, 05.05.2022 , https://www.lto.de/persistent/a_id/48356 (abgerufen am: 20.11.2024 )

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