Ein delikates Video - und ein nicht enden wollender Rechtsstreit: Der 2010 gestartete Prozess um ein Sex-Video mit dem Schauspieler Ottfried Fischer beschäftigt das Münchner Landgericht nun erneut.
Der Prozessmarathon um ein Sex-Video und Ottfried Fischer geht am Donnerstag vor dem Landgericht (LG) München I in die nächste Runde. Einem Bild-Journalisten wird die Verletzung von Fischers höchstpersönlichem Lebensbereich nach §201a Strafgesetzbuch (StGB) vorgeworfen.
Der Journalist war vor zwei Jahren rechtskräftig vom Vorwurf der Nötigung freigesprochen worden. Den Freispruch vom Vorwurf der Verletzung des höchstpersönlichen Lebensbereichs durch die Bildaufnahmen hob das Oberlandesgericht (OLG) München aber auf und verwies die Sache zur Neuverhandlung an das LG zurück.
Nun muss eine andere Kammer prüfen, ob der Journalist sich schuldig gemacht hat, indem er sich das Video geben ließ. Dabei geht es insbesondere darum, ob der Journalist wissen konnte, dass Fischer heimlich gefilmt wurde und was genau auf dem Video zu sehen ist. Er gehe davon aus, dass der Journalist "wenigstens wegen der Verletzung der Intimsphäre bestraft werden muss", sagte Fischers Anwalt Christoph Knauer vor der neuen Verhandlung. Fischer (62) ist in dem Prozess Nebenkläger und hatte ebenso wie die Staatsanwaltschaft Rechtsmittel gegen den Freispruch eingelegt.
Landgericht verhandelt nun zum dritten Mal
Der Fall hatte 2009 seinen Anfang genommen. Damals war das Video dem Journalisten angeboten worden, mit der Behauptung, Fischer habe Leistungen von Prostituierten nicht bezahlen wollen. Das Video soll Fischer beim Sex mit zwei Prostituierten zeigen. Fischer selbst gab seinerzeit an, er habe Bild nur ein Interview gegeben, weil er von seiner Agentin von der Existenz des Videos unterrichtet worden war.
Mehrfach ging es seither durch die Instanzen: Das Amtsgericht (AG) München verurteilte den Journalisten, das LG sprach ihn in zweiter Instanz frei. Das OLG hob den Freispruch allerdings auf und verwies den Fall an eine andere Strafkammer des LG zurück. Diese sprach ihn erneut frei. Hier wiederum bestätigte das OLG dann den Freispruch im Fall der Nötigung, verwies aber wegen der Verletzung der höchstpersönlichen Privatsphäre an eine wiederum andere Kammer des LG zurück, die nun am Donnerstag tagt.
Der Axel-Springer-Verlag hatte stets auf die Pressefreiheit verwiesen. Fischer und seine Verteidiger sahen das freilich anders. Vor Jahren - als der Vorwurf der Nötigung noch im Raum stand - sagte Fischer in einem Interview der Süddeutschen Zeitung, er wolle verhindern, dass "Pressefreiheit zur Erpresserfreiheit" verkomme. Der Mann, der dem Journalisten das Video zuspielte, sowie eine Prostituierte sind inzwischen verurteilt.
dpa/una/LTO-Redaktion
LG München I entscheidet erneut über Strafbarkeit: . In: Legal Tribune Online, 01.06.2016 , https://www.lto.de/persistent/a_id/19514 (abgerufen am: 23.11.2024 )
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