OLG Oldenburg: Schmerzensgeld auch noch 20 Jahre nach Missbrauch

12.07.2011

Auch mehr als 20 Jahre nach einem sexuellen Missbrauch steht einem heute 34 Jahre alten Mann Schmerzensgeld zu. Dies entschied der 13. Zivilsenat in einem Berufungsprozess am Dienstag. Bereits in erster Instanz war dem Polizeibeamten eine Entschädigung von 7.500 Euro zugesprochen worden.

Der Mann war als Elfjähriger mehrfach von einem Nachbarn seiner Großeltern sexuell missbraucht worden. Das Opfer hatte das Geschehen nach eigenen Angaben jahrelang verdrängt und erst 2005 Anzeige erstattet. Sein damaliger Peiniger legte gegen das Urteil vom Landgericht Osnabrück Berufung ein. Der Anspruch auf Schmerzensgeld sei spätestens drei Jahre nach Volljährigkeit des Opfers verjährt, hatte er argumentiert.

Das Oberlandesgericht (OLG) Oldenburg sah das anders. Die Verjährung eines Anspruchs auf Schmerzensgeld beginne erst mit der Kenntnis vom Schaden und der Person des Ersatzpflichtigen (Urt. v. 12.07.2011, Az. 13 U 17/11).

Habe ein Tatopfer das Tatgeschehen aufgrund einer psychischen Traumatisierung verdrängt, beginne die Verjährungsfrist erst mit dem Eintritt der Erinnerung an das Geschehene, so die Richter.

Auch die Schwester wurde missbraucht

Zwar habe beim Kläger kein Gedächtnisverlust im Sinne einer Amnesie vorgelegen. Die konsequente Verdrängung aufgrund einer posttraumatischen Belastungsstörung stehe diesem aber gleich.

Das damalige Opfer musste nach Angaben des Gerichts beweisen, dass tatsächlich eine Verdrängung der Tat vorlag. Durch die vom Landgericht eingeholten Gutachten stehe fest, dass der Kläger die im Kindesalter erlebten Taten konsequent verdrängt und bis 2005 keine Kenntnis davon gehabt habe. Erst als seine Schwester offenbarte, dass sie durch denselben Nachbarn missbraucht worden war, sei die Erinnerung bei ihm zurückgekehrt.

Nach Ansicht des OLG ist die Höhe des vom Landgericht festgesetzten Schmerzensgeldes angemessen. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig, die Revision wurde zugelassen.

dpa/tko/LTO-Redaktion

 

Mehr auf LTO.de:

Abschlussbericht zu Kindesmissbrauch: Die Justiz muss noch genauer hinschauen

Verjährung bei Missbrauchsdelikten: Zwischen Sühne und Rechtsfrieden

Sexueller Missbrauch durch Kleriker: Das Kirchenrecht als taugliche Grundlage angemessener Sanktionierung

Zitiervorschlag

OLG Oldenburg: . In: Legal Tribune Online, 12.07.2011 , https://www.lto.de/persistent/a_id/3724 (abgerufen am: 21.11.2024 )

Infos zum Zitiervorschlag
Jetzt Pushnachrichten aktivieren

Pushverwaltung

Sie haben die Pushnachrichten abonniert.
Durch zusätzliche Filter können Sie Ihr Pushabo einschränken.

Filter öffnen
Rubriken
oder
Rechtsgebiete
Abbestellen