Alice Schwarzer hat gegen Jörg Kachelmann einen juristischen Erfolg verbuchen können. Sie durfte in der Bild schreiben, dass Frauen Kachelmann vor Gericht vorwerfen würden, in ihrer Beziehung "gewalttätig" gewesen zu sein.
Jörg Kachelmann hat vor dem Oberlandesgericht (OLG) Köln eine Niederlage gegen Alice Schwarzer einstecken müssen. Dabei ging es um einen Artikel Schwarzers für die Bild-Zeitung, für die sie über den damaligen Prozess gegen Kachelmann berichtet hatte. Kachelmann war im Mai 2011 vom Vorwurf der Vergewaltigung freigesprochen worden. Ein Sprecher des Gerichts bestätigte nun einen aktuellen Bericht von Schwarzers Zeitschrift Emma.
Kachelmanns Anwälte hätten sich vor Gericht unter anderem gegen einen Absatz aus dem Bild-Zeitungs-Text gewehrt. In diesem schrieb Schwarzer, Frauen würden Kachelmann vor Gericht vorwerfen, in ihrer Beziehung "gewalttätig" gewesen zu sein. Seine Anwälte betrachten das als einen Eingriff in die Intimsphäre. Faktisch habe das für das Verfahren gar keine Rolle gespielt.
Kachelmann will gegen das Urteil vorgehen
Das Landgericht habe auf Unterlassung entschieden, das OLG die Klage nun aber abgewiesen, sagte der Gerichtssprecher (Az. 15 U 114/15). Der Absatz sei als wertende Zusammenfassung so zulässig. Danach sei auf die einzelnen Aussagen der Frauen Bezug genommen worden. Diese Passagen seien wiederum nicht angegriffen worden.
Kachelmanns Anwalt Ruben Engel von der Kölner Kanzlei Höcker Rechtsanwälte sagte am Freitag, man wolle weiter dagegen vorgehen. Das OLG habe die Schilderungen der Zeuginnen, auf die Schwarzer Bezug nimmt, als "Randgeschehen" des damals angeklagten Vorwurfs angesehen. "Das Urteil führt zu einer erheblichen Rechtsunsicherheit, denn theoretisch kann alles als 'Randgeschehen' einer vorgeworfenen Tat eingeordnet werden", sagte Engel. "Ohne eine Tat gibt es jedoch auch kein 'Randgeschehen', über das Frau Schwarzer berichten dürfte." Der Springer-Verlag ist wegen der Berichterstattung der Bild über Jörg Kachelmann im vergangenen Jahr von LG Köln zur Zahlung von rund 800.000 Euro verurteilt worden, das Urteil ist nicht rechtskräftig, beide Parteien wollten in Berufung gehen.
dpa/acr/LTO-Redaktion
Kachelmann vs. Bild: . In: Legal Tribune Online, 11.03.2016 , https://www.lto.de/persistent/a_id/18767 (abgerufen am: 17.11.2024 )
Infos zum Zitiervorschlag