OLG Karlsruhe zu Nazi-Massaker in Italien: Strafverfahren unwahrscheinlich

07.11.2013

Ein deutscher Prozess gegen mutmaßliche Beteiligte des NS-Massakers im italienischen Sant' Anna di Stazzema im Jahr 1944 wird immer unwahrscheinlicher. Das OLG Karlsruhe stellte mit einem am Mittwoch bekanntgegebenen Beschluss die Ermittlungen gegen drei von ursprünglich fünf Beschuldigten im Alter zwischen 87 und 92 Jahren endgültig ein.

Bei einem weiteren Beschuldigten müsse noch geklärt werden, ob er aus gesundheitlichen Gründen dauerhaft verhandlungsunfähig sei. Der fünfte sei inzwischen verstorben, teilte das Oberlandesgericht (OLG) Karlsruhe mit. 

Damit hatte die Anwältin eines Überlebenden im Klageerzwingungsverfahren überwiegend keinen Erfolg. Soweit das Gericht die Anträge abgelehnt hat, ist die Entscheidung rechtskräftig (Beschl. v. 30.10.2013, Az. 3 Ws 285/13).

Zuvor hatte bereits die Generalstaatsanwaltschaft Stuttgart die Ermittlungen eingestellt. Einer der Männer sei dauerhaft verhandlungsunfähig, bei einem anderen sei es wahrscheinlich, dass er am Tag des Massakers im Lazarett war. Der dritte schließlich sei als "einfacher Mannschaftsdienstgrad" mit hoher Wahrscheinlichkeit nicht in die Planungen des Einsatzes eingebunden gewesen.

Das Massaker von Sant' Anna di Stazzema war eines der schlimmsten Nazi-Kriegsverbrechen in Italien. Soldaten der Waffen-SS erschossen am 12. August 1944 zur Vergeltung von Partisanenangriffen innerhalb weniger Stunden etwa 560 Menschen, darunter Frauen und Kinder. In einem Verfahren vor einem italienischen Militärgericht waren im Juni 2005 zehn ehemalige Mitglieder der Waffen-SS in Abwesenheit zu lebenslangen Freiheitsstrafen verurteilt worden.

dpa/mbr/LTO-Redaktion

Zitiervorschlag

OLG Karlsruhe zu Nazi-Massaker in Italien: . In: Legal Tribune Online, 07.11.2013 , https://www.lto.de/persistent/a_id/9972 (abgerufen am: 13.11.2024 )

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