Einigermaßen überraschend verkündete das OLG Hamm, in dem Verfahren eines peruanischen Bauern gegen RWE wegen der Folgen des Klimawandels in die Beweisaufnahme einzusteigen. Jetzt überlegt der Senat, sich die Lage vor Ort anzuschauen.
Im Fall der Klimaklage eines peruanischen Bauern gegen das Energieunternehmen RWE prüft das Oberlandesgericht (OLG) Hamm, ob ein Ortstermin für die Beweisaufnahme in Peru möglich ist. "Die Gespräche laufen noch", erklärte OLG-Sprecher Martin Brandt am Mittwoch im Rahmen der Jahrespressekonferenz. So müssten etwa noch mit dem Staat Peru Gespräche geführt werden.
Der 5. Zivilsenat hatte im November 2017 einigermaßen überraschend entschieden, in dem Fall in die Beweisaufnahme einzusteigen (Az. 5 U 15/17). Der Bergbauer Saúl Luciano Lliuya verlangt, dass RWE 0,47 Prozent der Kosten für Schutzmaßnahmen für sein Haus und sein Dorf übernimmt. Der Landwirt wirft dem deutschen Unternehmen vor, durch die produzierten CO2-Emissionen zum Teil mitverantwortlich für den Klimawandel zu sein. Lliuya ist der Auffassung, dass durch die Folgen ein Gletscher in den Anden schmilzt, dessen Schmelzwasser sein Haus und das Dorf bedrohe. In der mündlichen Verhandlung hielten die Hammer Richter einen Entschädigungsanspruch nach § 1004 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) für schlüssig begründet.
Nach dem im Anschluss ergangenen Beweisbeschluss sollte zunächst durch Sachverständigengutachten geklärt werden, ob das Grundstück des Bauern durch eine Überflutung oder eine Schlammlawine gefährdet ist und ob dafür wirklich die schmelzenden Gletscher ursächlich sind. Einer der Gutachter hatte dem Gericht vorgeschlagen, sich die Lage vor Ort selbst anzuschauen.
dpa/mgö/LTO-Redaktion
Klage wegen Folgen des Klimawandels: . In: Legal Tribune Online, 29.01.2020 , https://www.lto.de/persistent/a_id/39991 (abgerufen am: 21.11.2024 )
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