OLG Dresden sieht satirische Werbung: Böh­m­er­mann unter­liegt ein wei­teres Mal im "Honig-Streit"

18.07.2024

Imker Rico Heinzig bewarb seinen Honig mit dem Konterfei von Jan Böhmermann, nachdem dieser ihn im Fernsehen durch den Kakao gezogen hatte. Böhmermann ging gerichtlich dagegen vor, unterlag nun aber auch in zweiter Instanz.

Im "Honig-Streit" mit dem Imker Rico Heinzig (LTO berichtete ausführlich) hat der prominente Satiriker nun ein weiteres Mal verloren. Das Oberlandesgericht (OLG) Dresden wies die Berufung Böhmermanns gegen ein Urteil des Landgerichts (LG) Dresden vom Februar zurück. Gegen das im einstweiligen Rechtsschutzverfahren ergangene Urteil sind keine Rechtsmittel mehr gegeben (Urt. v. 18.07.2024, Az. 4 U 323/24).

Heinzig hatte mit Böhmermanns Konterfei und Namen für seinen Honig geworben und das als Satire verstanden wissen wollen. Denn zuvor hatte Böhmermann den Bienenzüchter in seiner Sendung "ZDF Magazin Royal" durch den Kakao gezogen.

Hintergrund ist ein Beitrag der Sendung "ZDF Magazin Royale" vom 3. November 2023, in der Böhmermann Firmen kritisiert hatte, die Bienenpatenschaften an Unternehmen vergeben und das als Engagement für Nachhaltigkeit und Artenschutz deklarierten. Das sei nichts anderes als "Beewashing", so Böhermann. Der Begriff meint eine Form des sogenannten Greenwashings, also irreführende Werbung mit angeblichen ökologischen Vorzügen eines Produkts. Als Beispiel wurden Heinzig und dessen My Honey GmbH in dem Fernsehbeitrag gezeigt und in satirischer Weise vorgeführt.

Satire versus Satire

Heinzig drehte daraufhin den Spieß um und versah Honig aus seiner Produktion mit einem "Beewashing"-Etikett. In einem Dresdner Supermarkt platzierte er einen Aufsteller, der den Namen und Bild Böhmermanns mit dem Zusatz "Führender Bienen- und Käferexperte empfiehlt" zeigte. Böhmermann sah seine Persönlichkeitsrechte verletzt, schickte Heinzigs MyHoney GmbH daraufhin eine Unterlassungsaufforderung und legte dann mit dem Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung nach.

Der 4. Zivilsenat des OLG sah in der Werbeaktion nun ein "Ereignis der Zeitgeschichte" und attestierte ihr zugleich einen satirischen Charakter. Zugleich sei ein Informationsbedürfnis befriedigt worden. Die Werbung habe dazu geführt, dass über das Thema insgesamt diskutiert werde – und zwar auch über die Frage, wie Werbung gemacht werden dürfe und Journalismus im Zusammenhang mit Satire gestaltet werden könne, sagte der Vorsitzende Richter Markus Schlüter. Zudem argumentierte er damit, dass auch Böhmermann in seiner Sendung ein Foto von Heinzig verwendet hatte.

Dass Böhmermann schlechte Karten haben würde, zeichnete sich schon beim Verhandlungstermin ab. Dr. Max Kolter war für LTO vor Ort und prognostizierte diesen Ausgang des Verfahrens bereits im Vorfeld ausführlich.

Imker bietet Frieden an

Schon in der ersten Instanz gab das LG Dresden dem Imker in weiten Teilen Recht. Im Juni war eine gütliche Einigung gescheitert. Böhmermann war auch bei der neuerlichen Entscheidung nicht anwesend. Auch sein Anwalt erschien nicht.

Heinzig nahm als Gesellschafter der MyHoney GmbH die Entscheidung mit einem Lächeln zur Kenntnis. Nun möchte er den bislang "verbotenen Honig" wieder im Online-Shop anbieten. "Der Ball liegt jetzt bei Herrn Böhmermann. Ich bin kein Streithansel, ich war noch nie einer. Ich würde ja vorschlagen, man begräbt das Kriegsbeil", sagte Heinzig. Zugleich lud er Böhmermann noch einmal zum Besuch seiner Imkerei ein.

Gegen die Entscheidung des OLG im Eilverfahren ist ein Rechtsmittel nicht mehr möglich. Böhmermann könnte noch ein Hauptsacheverfahren am LG Dresden anstrengen und im weiteren Verlauf bei Bedarf das OLG und den BGH anrufen.

dpa/kj/LTO-Redaktion

Zitiervorschlag

OLG Dresden sieht satirische Werbung: Böhmermann unterliegt ein weiteres Mal im "Honig-Streit" . In: Legal Tribune Online, 18.07.2024 , https://www.lto.de/persistent/a_id/55031/ (abgerufen am: 18.07.2024 )

Infos zum Zitiervorschlag
Jetzt Pushnachrichten aktivieren

Pushverwaltung

Sie haben die Pushnachrichten abonniert.
Durch zusätzliche Filter können Sie Ihr Pushabo einschränken.

Filter öffnen
Rubriken
oder
Rechtsgebiete
Abbestellen