Nach Schwabinger Kunstfund: Bayern will Verjährung bei NS-Raubkunst einschränken

08.01.2014

Sehr viele einst von den Nazis geraubte Kunstwerke sind bis heute nicht an die Erben der rechtmäßigen Eigentümer zurückgegeben worden. Die bayerische Staatsregierung will es ein bisschen leichter machen, gestohlene Werke zurückzubekommen.

Nach dem aufsehenerregenden Schwabinger Kunstfund will die Staatsregierung bei NS-Raubkunst die Verjährung der Rückgabeansprüche einschränken. Der bayerische Justizminister Winfried Bausback (CSU) legte bei der Kabinettssitzung am Dienstag eine entsprechende Bundesratsinitiative vor.

Demnach sollen derzeitige Besitzer von NS-Raubkunst sich nicht auf die Verjährung berufen können, wenn sie wissen oder zumindest den begründeten Verdacht haben, dass es sich um NS-Raubkunst handelt - also bösgläubig sind. Der CSU-Politiker bezeichnete es als "unerträglich", dass solche Besitzer geraubter Kunstwerke sich bisher auf die übliche Verjährungsfrist von 30 Jahren berufen können.

Die im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) festgeschriebene Verjährungsfrist für Eigentumsansprüche will die Staatsregierung zwar nicht antasten - aber bösgläubige Besitzer von NS-Raubkunst sollen sich darauf im Streit mit den Nachkommen der ursprünglichen Eigentümer nicht mehr berufen können.

Die Grünen forderten ein Kunstrückgabegesetz. "Der Entwurf der Staatsregierung ist eine reine Alibihandlung", kritisierte der Kulturpolitiker Sepp Dürr. "Die Erben der rechtmäßigen Eigentümer müssen endlich ihre berechtigten Ansprüche durchsetzen können."

dpa/cko/LTO-Redaktion

Zitiervorschlag

Nach Schwabinger Kunstfund: . In: Legal Tribune Online, 08.01.2014 , https://www.lto.de/persistent/a_id/10592 (abgerufen am: 15.11.2024 )

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