Schumacher-Sturz: Staatsanwaltschaft stellt Untersuchungen ein

18.02.2014

Die französische Staatsanwaltschaft schließt ein Mitverschulden anderer beim Sturz des ehemaligen Formel-1 Fahrers aus. Zuvor hatte sie bereits mitgeteilt, dass Schumacher selbst wohl nicht zu schnell gefahren sei. Nach seinem Skiunfall in den französischen Alpen liegt Michael Schumacher weiterhin im Koma.

Es liege kein strafbares Verhalten von irgendjemandem vor, erklärte Staatsanwalt Patrick Quincy in einer Mitteilung. Niemand habe sich etwas zuschulde kommen lassen. Die staatsanwaltlichen Ermittlungen waren insbesondere vor dem Hintergrund möglicher Ansprüche auf Schadensersatz von Bedeutung.

Schumachers Zustand gilt nach wie vor als kritisch. Die behandelnden Ärzte haben damit begonnen, die Aufwachphase einzuleiten. Zwischenzeitlich war diskutiert worden, ob eine Haftung der Pistenbetreiber in Betracht käme

age/LTO-Redaktion

Zitiervorschlag

Schumacher-Sturz: . In: Legal Tribune Online, 18.02.2014 , https://www.lto.de/persistent/a_id/11039 (abgerufen am: 15.11.2024 )

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