Bundesjustizminister Maas zu Mautdaten: Datenschutz wichtiger als Verbrechensaufklärung

03.11.2014

Was passiert mit den Autofahrer-Daten, die infolge der geplanten Pkw-Maut anfallen würden? Die Polizei möchte sie gerne nutzen, um schwere Verbrechen zu verfolgen. Die Verkehrs- und Justizminister wollen eine absolute Zweckbindung, welche dies verhindert. Das Innenministerium hält sich vorerst bedeckt.

Angesichts von Datenschutz-Bedenken bei der geplanten Pkw-Maut will auch Bundesjustizminister Heiko Maas (SPD) auf strikte Vorgaben pochen. "Es darf keinen gläsernen Autofahrer geben", sagte Maas am Montag. Er stimme Verkehrsminister Alexander Dobrindt (CSU) dahingehend zu, dass Kontrolldaten nur für die Maut genutzt und nicht an unbeteiligte Behörden weitergegeben werden dürften. "Die 40 Millionen deutschen Autofahrer haben ein Anrecht darauf, dass mit ihren Daten so sparsam wie möglich umgegangen wird", so Maas.

Das Innenministerium, das ebenfalls an der Beratung über den Maut-Gesetzentwurf in der Bundesregierung beteiligt ist, äußerte sich vorerst nicht näher zum Thema. Ein Sprecher des Innenressorts in Berlin gab lediglich an: "Dass aus polizeifachlicher Sicht vielfach eine Nutzung von Mautdaten auch zu anderen Zwecken befürwortet wird, ist keine neue Position. Wir nehmen das zunächst einmal zur Kenntnis." Vorerst solle der Entwurf geprüft werden. Der Präsident des Bundeskriminalamtes, Jörg Ziercke, hatte sich dafür ausgesprochen, Mautdaten in "besonderen Ausnahmefällen der Schwerstkriminalität" auch für die Fahndung zu nutzen.

Dobrindt bekräftigte hingegen in der Montagsausgabe der "Süddeutschen Zeitung" erneut: "Die Mautdaten werden ausschließlich für die Mautentrichtung aufgenommen und unter keinen Umständen anderen Zwecken zur Verfügung gestellt, auch nicht dem Bundeskriminalamt oder anderen Sicherheitsbehörden."

Kontrolliert werden soll die Maut über einen elektronischen Abgleich von Pkw-Kennzeichen direkt vom Straßenrand aus, wie dies bereits bei der Lkw-Maut läuft. Details der Technik sind offen. Klebe-Vignetten aus Papier als Nachweis der bezahlten Maut soll es nicht geben.

afl/dpa/LTO-Redaktion

Zitiervorschlag

Bundesjustizminister Maas zu Mautdaten: . In: Legal Tribune Online, 03.11.2014 , https://www.lto.de/persistent/a_id/13690 (abgerufen am: 16.11.2024 )

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