Nach dem zweiten Versuch von Alexander Dobrindt müssen alle zahlen, aber Halter von in Deutschland zugelassenen Fahrzeugen sollen die Belastung mit der KfZ-Steuer verrechnen. Mit EU-Recht sei das vereinbar, obwohl ausländische Fahrzeughalter die Kosten nicht rückerstattet bekommen, zeigte sich der Verkehrsminister optimistisch.
Ab dem Jahr 2016 sollen nach den Plänen von Verkehrsminister Alexander Dobrindt (CSU) die Halter aller Pkw und Wohnmobile, die auf deutschen Autobahnen fahren, die neue Infrastrukturabgabe entrichten. Für Halter eines in Deutschland zugelassenen Fahrzeugs soll es ein elektronisches Buchungssystem geben, sie müssten sich also keine Vignetten ins Auto kleben. Ihre finanzielle Belastung soll über die KfZ-Steuer ausgeglichen werden. Maut und Steuer sollen jedoch unabhängig voneinander bestehen und nach unterschiedlichen Kriterien festgesetzt werden.
Halter von im Ausland zugelassenen Fahrzeugen können die Vignette im Internet oder zum Beispiel an Tankstellen in Grenznähe erwerben. Unmittelbar - und damit anders als bislang die Kfz-Steuer - sollen die Einnahmen künftig nicht über das Finanzministerium, sondern direkt zweckgebunden in den Verkehrshaushalt fließen.
Der nach der ersten Vorstellung der Mautpläne im Juli nachgebesserte Entwurf, den Dobrindt am Donnerstag in Berlin vorstellte, sieht vor, dass die Preise für die Jahresvignette sich für Pkw nach dem Hubraum und der Umweltfreundlichkeit der Fahrzeuge bestimmen. Je angefangene 100 ccm Hubraum fallen - jeweils bis zu einer festgelegten Höchstgrenze von 130 Euro - Preise an von 1,80 Euro für den Ottomotor eines Fahrzeugs der Schadstoffklasse 6 bis hin zu von 9,50 beim Dieselmotor eines Fahrzeugs der Schadstoffklasse Euro 3 oder schlechter.
Nach den Beispiel-Rechnungen des Ministeriums würde der Halter eines VW Golf 5 aus dem Jahr 2009 mit Dieselmotor, der bislang eine Kfz-Steuer von ca. 294 Euro zahlte, künftig mit einer Kfz-Steuer von 163,36 Euro plus Infrastrukturabgabe von 130,00 Euro exakt genauso viel zahlen wie bisher. Ebenso erginge es dem Halter eines BMW 730d mit Dieselmotor, zwei Euro weniger als bisher sollen nach Angaben des Ministeriums die Halter eines VR Polo Trendline oder eines Fiat 500 mit Benzinmotor zahlen. Der Abgabesatz für Wohnmobile bestimmt sich nach dem Gewicht des Fahrzeugs und beträgt 16 Europ pro 200 angefangene Kilogramm Gesamtgewicht, auch hier bis zu einer Kappungsgrenze von 130 Euro.
Dobrindt erwartet Unterstützung aus der EU
Die Infrastrukturabgabe genannte Maut hält Dobrindt für in dieser Form mit dem EU-Recht vereinbar. Er stützt sich dabei auf ein Gutachten des Rechtswissenschaftlers Christian Hillgruber von der Universität Bonn. Die Pflicht zur Zahlung der Abgabe sei nicht diskriminierend. Schließlich knüpfe sie in dem geplanten Gesetz nicht an die Staatsangehörigkeit, den Wohnort des Nutzers oder den Ort der Zulassung des Fahrzeugs an. Vielmehr trügen künftig all diejenigen zur Finanzierung des deutschen Bundesfernstraßennetzes bei, die dieses nutzen.
Dobrindt zeigte sich "sicher, dass Brüssel unser Projekt auch in den kommenden Wochen positiv begleiten wird. Detaillierte Gespräche mit der Kommission und der Generaldirektion haben ein großes Verständnis und eine positive Begleitung unseres Konzepts gezeigt". Man habe ein gemeinsames Interesse daran, den sich mit dem zunehmenden Verkehrsaufkommen erhöhenden Aufwand für Erhaltung und Ausbau der Infrastruktur auch durch eine stärkere Nutzerfinanzierung sicherzustellen.
Das Gesetz, das 2016 in Kraft treten soll, muss jetzt in die Ressortabstimmung. Dort wie auch im anschließenden parlamentarischen Verfahren dürften auch die Zahlen diskutiert werden, welche den Überlegungen aus dem Ministerium zugrunde liegen: Die Gesamteinnahmen prognostiziert Dobrindt mit 3,7 Milliarden Euro, drei davon sollen von in Deutschland zugelassenen Fahrzeugen, weitere rund 700 Millionen von im Ausland zugelassenen Kfz kommen. Die umstrittenen Kosten, welche Experten teilweise als so hoch einschätzen, dass die Systemeinführung sich insgesamt nicht lohne, beziffert das Konzept des Ministeriums mit 195 Millionen pro Jahr, beschränkt sich dabei allerdings auf "laufende Betriebs- und Personalkosten".
pl/LTO-Redaktion
Neues Mautkonzept: . In: Legal Tribune Online, 30.10.2014 , https://www.lto.de/persistent/a_id/13657 (abgerufen am: 20.11.2024 )
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