Muslime mit NS-Besatzern verglichen: Frei­spruch für Marine Le Pen

16.12.2015

Mit ihrem 2010 aufgestellten Vergleich zwischen auf der Straße betenden Muslimen und der Besatzung Frankreichs zu NS-Zeiten habe die Parteichefin des Front National nicht zum Hass angestiftet, entschied ein Gericht in Lyon.

Marine Le Pen ist im Prozess um ihren Vergleich muslimischer Straßengebete mit der deutschen Besatzung im Zweiten Weltkrieg freigesprochen worden. Die Vorsitzende der französischen Rechtsextremen habe mit ihrer umstrittenen Äußerung nicht zum Hass angestiftet, entschied ein Gericht in Lyon am Dienstag.

Damit folgte es dem Antrag der Staatsanwaltschaft, wie ein Sprecher des Gerichts bestätigte. Mit ihrer fremdenfeindlichen Linie hatte die Front National bei den französischen Regionalwahlen so viele Wählerstimmen bekommen wie noch nie, auch wenn sie letztlich keine Region für sich gewinnen konnte.

"Sie war sehr zufrieden und erleichtert", sagte Le Pens Anwalt David Dassa-Le Deist nach dem Urteil. Die Staatsanwaltschaft hatte im Oktober argumentiert, dass die 2010 gefallene Aussage vom Recht auf freie Meinungsäußerung gedeckt sei. Le Pen hatte damals kritisiert, die Verhandlung sechs Wochen vor den Regionalwahlen sei politisch motiviert. Sie vertrat stets die Auffassung, nicht gegen das Gesetz verstoßen zu haben.

Die Chefin des Front National hatte im Jahr 2010 eine Parallele gezogen zwischen Muslimen, die auf der Straße beten, und der Besatzung Frankreichs durch das nationalsozialistische Deutschland im Zweiten Weltkrieg. "Sicher, es gibt keine Panzer, es gibt keine Soldaten, aber es ist eine Besatzung, und sie lastet auf den Einwohnern", sagte sie damals vor Anhängern in Lyon. Mehrere Verbände klagten daraufhin. Obwohl die Staatsanwaltschaft ihre Vorermittlungen zunächst eingestellt hatte, kam es zum Verfahren. Dafür wurde die Immunität der EU-Parlamentarierin aufgehoben.

Marine Le Pen hatte Anfang 2011 die Parteiführung der Front National von ihrem für seine verbalen Ausfälle bekannten Vater Jean-Marie Le Pen übernommen, der mehrfach wegen Anstiftung zum Rassenhass und Leugnung von Nazi-Verbrechen verurteilt worden war. Seitdem versucht sie, der Rechtsaußen-Partei einen bürgerlichen Anstrich zu verschaffen und brach dafür zuletzt auch mit ihrem Vater. An den Wahlurnen scheint sich diese Strategie bislang auszuzahlen.

dpa/una/LTO-Redaktion

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Muslime mit NS-Besatzern verglichen: . In: Legal Tribune Online, 16.12.2015 , https://www.lto.de/persistent/a_id/17875 (abgerufen am: 21.11.2024 )

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