Die Schleswig-Holsteiner müssen ihren Landtag bis spätestens 30.9.2012 und damit zwei Jahre früher wählen als geplant. Dies entscheid das LVerfG. Zusätzlich verlangte das Gericht, das Wahlgesetz bis zum 31.5.2011 zu ändern. Die derzeitige Mehrheit von CDU und FDP im Parlament blieb unangetatstet.
Die Richter des Landesverfassungsgerichts (LVerfG) folgten damit einer Klage der Landtagsfraktionen von Grünen und SSW (Südschleswiger Wählerverband) gegen die im Wahlgesetz verankerte Begrenzung der Ausgleichsmandate.
Die Deckelung verstoße gegen die Verfassung, die zur Kompensation von Überhangmandaten einen unbegrenzten Ausgleich für die anderen Parteien verlange, entschieden die Richter.
Auslöser für das Verfahren waren elf Überhangmandate für die CDU, die bei der Wahl im September 2009 angefallen waren. Drei von ihnen wurden nicht durch Ausgleichsmandate für die anderen Parteien kompensiert. Bei der Entscheidung hierüber stützte die Landeswahlleiterin sich auf eine Bestimmung im Wahlgesetz, die aber unterschiedlich ausgelegt werden kann.
In der Folge erhielten CDU und FDP mehr Sitze im Landtag, obwohl sie weniger Zweitstimmen hatten als die gesamte Konkurrenz. Schwarz-Gelb hat derzeit genau einen Sitz mehr als die Opposition.
LVerfG Schleswig-Holstein: . In: Legal Tribune Online, 30.08.2010 , https://www.lto.de/persistent/a_id/1315 (abgerufen am: 22.11.2024 )
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