Loveparade-Prozess: Brief von Neben­klage-Anwälten sorgt für Ärger

05.10.2018

Die Anwälte der Nebenklage im Loveparade-Prozess sind offenbar besorgt, das Verfahren könne bald eingestellt werden. In einem Brief an NRW-Justizminister Peter Biesenbach fordern sie, der Staatsanwaltschaft dies zu untersagen.

Im Loveparade-Strafprozess gibt es nach Worten des Vorsitzenden Richters keinen Grund zur Sorge vor einer vorschnellen Einstellung des Verfahrens. "Mir ist es ein großes Anliegen, dass wir nach dem Ende des Verfahrens sagen können, warum die Kinder der Nebenkläger gestorben sind und warum da viele verletzt worden sind", sagte Richter Mario Plein am Donnerstag in Richtung mehrerer Nebenklage-Anwälte. "Wir werden die Fragen, die dringend zu beantworten sind, hier beantworten. Wir werden sagen, was die Ursache für die Katastrophe war."

Anlass für Pleins Äußerungen war ein vergangene Woche bekannt gewordener Brief einiger Nebenkläger-Anwälte an Nordrhein-Westfalens Justizminister Peter Biesenbach (CDU). In dem Schreiben äußern rund zehn Anwälte ihre Sorge vor einer Einstellung des Verfahrens. Diese ist nach der Strafprozessordnung unter bestimmten Voraussetzungen möglich, wenn Gericht, Angeklagte und Staatsanwaltschaft ihr zustimmen. Der Minister solle der Staatsanwaltschaft untersagen, einen solchen Schritt mitzutragen, forderten die Unterzeichner. Nur dann könne es ein Urteil geben. Eine freiwillige Einstellung des Verfahrens würde kein Bürger nachvollziehen können.

Biesenbach greift einem Bericht zufolge allerdings nicht in den Strafprozess ein. Er habe die "inhaltliche Unabhängigkeit der Staatsanwältinnen und Staatsanwälte zu respektieren", heißt es in einem Antwortschreiben des Justizministers an die Anwälte, das der WAZ (Freitag) vorliegt. Eine entsprechende Weisung komme demnach nur in Betracht, wenn der zuständige Generalstaatsanwalt "gegen eine rechtsfehlerhafte staatsanwaltschaftliche Sachbehandlung zu Unrecht nicht einschreitet". Dafür habe er keine Anhaltspunkte.

Rechtsgespräch im Frühjar 2019 angekündigt

Gleichwohl könne er "den Schmerz der Opfer und Angehörigen und ihre Schwierigkeiten bei der Bewältigung des Erlebten zutiefst nachempfinden", schreibt Biesenbach laut Bericht.

Bei der Loveparade am 24. Juli 2010 in Duisburg gab es am einzigen Zu- und Abgang zum Veranstaltungsgelände ein so großes Gedränge, dass 21 Menschen erdrückt und mindestens 652 verletzt wurden. Unter anderem wegen fahrlässiger Tötung sind sechs Mitarbeiter der Stadt Duisburg und vier der Veranstalterin Lopavent GmbH angeklagt.

Die Befürchtungen der Nebenkläger-Anwälte, das Verfahren könne eingestellt werden, beziehen sich auf ein von Plein angekündigtes sogenanntes Rechtsgespräch im kommenden Frühjahr. Nach Angaben eines Gerichtssprechers dient solch ein Gespräch dazu, dass sich alle beteiligten Juristen über den Stand der Beweisaufnahme und die rechtlichen Bewertungen austauschen. "Es ist immer ergebnisoffen", betonte der Sprecher. Das Gespräch sei noch nicht terminiert.

Richter: "Beschämend"

Richter Plein schloss eine Verfahrenseinstellung am Donnerstag allerdings auch nicht aus. "Wenn wir der Auffassung sind, dass eine Einstellung das Richtige ist, dann ist kein Raum mehr für eine andere Entscheidung, also für eine Verurteilung oder einen Freispruch. Dann gebietet es der Rechtsstaat, dass wir genau so verfahren. Wenn das nicht so ist, werden wir selbstverständlich weiterverhandeln." Der Richter betonte, dass bis zu dem Rechtsgespräch noch ein großes Programm mit rund 30 Verhandlungstagen anstehe. Die ganz wichtigen Zeugen seien dann vernommen, auch das schriftliche Gutachten von Prof. Gerlach werde dann in Gänze vorliegen. Bereits kurz nach Beginn des Prozesses Ende 2017 hatten mehrere Verteidiger die Einstellung des Verfahrens gefordert, weil die Anklage zu unbestimmt sei.

Dass die Verfasser dem Gericht den Brief auch auf schriftliche Bitte nicht zur Verfügung stellen wollten, nannte ein sichtlich erregter Plein "beschämend". Es sei für das Gericht eine Selbstverständlichkeit, dass unter dem Gesichtspunkt der Transparenz und Fairness alle Verfahrensbeteiligten über alles informiert würden. Eine der beteiligten Anwältinnen begründete die Verweigerung damit, dass der Brief an den Minister gerichtet gewesen sei.

Unterdessen bekommt das ehemalige Loveparade-Gelände einen neuen Eigentümer. Bei einem Bürgerentscheid im vergangenen Jahr hatten die Duisburger gegen den Bau eines Outlet-Centers gestimmt. Nun kauft die Baugesellschaft Gebag die Flächen. Bisher gehörten sie einem Investor aus Berlin. Was auf dem rund 30 Hektar großen Areal gebaut werden soll, ist noch offen, wie die Gebag am Donnerstag mitteilte. Klar sei aber, dass dort kein Möbel- oder Teppichmarkt entstehen dürfe.

mam/LTO-Redaktion

Zitiervorschlag

Loveparade-Prozess: . In: Legal Tribune Online, 05.10.2018 , https://www.lto.de/persistent/a_id/31331 (abgerufen am: 15.11.2024 )

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