Seit Donnerstag muss sich eine Rechtsanwältin vor dem LG Tübingen verantworten, weil sie pflegebedürftige Menschen und Erben betrogen haben soll. 190 000 Euro, so der Vorwurf, habe sie sich als Betreuerin und Nachlassverwalterin in die eigene Tasche gesteckt.
Laut Anklage brauchte sie das Geld, um sich und ihrer Familie einen aufwendigen Lebensstil zu ermöglichen. Unter anderem habe die Familie einen Swimming-Pool in ihrem Haus und fahre ein teures Auto, sagte der Staatsanwalt in seiner Anklage. Insgesamt geht es um 123 Fälle der Untreue im besonders schweren Fall.
Neben der Anwältin ist auch ihr Ehemann angeklagt. Er soll an 43 Taten beteiligt gewesen sein.
Am ersten Verhandlungstag äußerten sich die Angeklagten nur zu ihrer Person und ihren Lebensverhältnissen. Zu der Tat machten sie keine Angaben.
Von 2001 an war die Frau als selbstständige Rechtsanwältin tätig gewesen. Ab 2002 arbeitete sie auch als gesetzliche Vertreterin für Menschen, die ihre Angelegenheiten aufgrund hohen Alters oder Krankheiten nicht mehr alleine regeln konnten. 2004 hatte sie dann laut Anklage begonnen, in die eigene Tasche zu wirtschaften. Nach und nach wurde der Betrug immer professioneller: 2005 soll das Ehepaar sogar eine Scheinfirma gegründet haben, mit der die Anwältin nicht erbrachte Dienstleistungen abgerechnet haben soll.
Einem Notar fielen schließlich Unregelmäßigkeiten auf, als er den Nachlass einer Verstorbenen anschaute.
dpa/tko/LTO-Redaktion
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LG Tübingen: . In: Legal Tribune Online, 07.03.2011 , https://www.lto.de/persistent/a_id/2690 (abgerufen am: 20.11.2024 )
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