Der Prozess gegen den Rapper "Kollegah" wegen einer Disco-Schlägerei ist gegen eine Geldauflage eingestellt worden. Der 30-Jährige zahlt insgesamt 46.000 Euro vor allem an gemeinnützige Einrichtungen, aber auch an die beiden Geschädigten. Dafür stimmte die Staatsanwaltschaft am Montag im Berufungsverfahren vor dem LG Traunstein der Einstellung des Verfahrens zu.
Es flogen die Fäuste - und es stand Aussage gegen Aussage. Am Ende wurde das Verfahren vor dem Landgericht (LG) Traunstein gegen "Kollegah" wegen einer Disco-Schlägerei eingestellt. Der Rapper muss 46.000 Euro Geldauflage* zahlen. "Kollegah" war wegen gefährlicher Körperverletzung angeklagt. Er soll im Sommer 2013 einen Gast nach einem Auftritt in Freilassing niedergeschlagen und dessen Bekanntem das Nasenbein gebrochen haben.
Das Amtsgericht (AG) Laufen (Landkreis Berchtesgadener Land) hatte den Sänger im Herbst 2014 mangels Beweisen freigesprochen. Die Staatsanwaltschaft legte gegen das Urteil Berufung ein. Sie hatte eine Haftstrafe von eineinhalb Jahren ohne Bewährung gefordert. In beiden Verfahren stand Aussage gegen Aussage. "Kollegah" behauptete stets, in jener Nacht zum 29. Juni 2013 in Notwehr gehandelt zu haben. Er sei von einem Discobesucher getreten und geschlagen, ja sogar gewürgt worden, nicht umgekehrt. Dagegen habe er sich gewehrt und um sich geschlagen.
Dem widersprachen die von der Staatsanwaltschaft als Opfer angesehenen Österreicher im Alter von 26 und 27 Jahren. Sie seien vielmehr von dem Sänger geschlagen worden, nachdem ein Unbeteiligter aus einer Ecke "Kollegah, Du Hurensohn" gerufen habe. Von den 46.000 Euro gehen 40.000 Euro an Organisationen wie Frauen- und Mädchennotruf oder die Caritas-Hospizinitiative. Je 3.000 Euro bekommen die beiden Geschädigten der Schlägerei.
Praxiserfahrung für den Jura-Studenten Kollegah
Am zweiten Prozesstag des Berufungsverfahrens war bereits über weitere Verhandlungstermine und sogar eine Ortsbesichtigung gesprochen worden, ehe der Anwalt von "Kollegah" die Einstellung des Verfahrens gegen eine Geldauflage nach Paragraf 153a der Strafprozessordnung (StPO) vorschlug. In einem Rechtsgespräch einigten sich die Parteien schließlich auf die Höhe der Summe. Danach verkündete die Vorsitzende Richterin die Einstellung des Verfahrens.
Der bürgerliche Beruf von "Kollegah" hat mit dem konventionellen Gangsta-Rapper-Image nicht viel zu tun: Seit 2009 studiert er Jura in Mainz. Er ist scheinfrei. Auf Fotos posiert er entweder muskelbepackt oben ohne - oder mit dem Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) in der Hand. Immerhin konnte er jetzt ein wenig praktische juristische Erfahhrung sammeln.
In dem Traunsteiner Verfahren prallten zwei Welten aufeinander. Einzelne Zeugen duzten die Staatsanwältin, die Vorsitzende verschaffte sich hingegen Respekt und scheute sich nicht, einen Zeugen zu fragen: "Lesen können Sie aber?". Im Zuschauerraum saßen etliche jugendliche Fans des Rappers.
dpa/acr/LTO-Redaktion
* Hier stand zunächst fehlerhaft, dass der Rapper eine "Strafe" habe zahlen müssen. Selbstverständlich handelt es sich um eine Geldauflage, wie auch überall sonst im Text korrekt bezeichnet. Geändert am 17.03.2015, 10:16 Uhr (pl).
Verfahren wegen Disco-Schlägerei eingestellt: . In: Legal Tribune Online, 16.03.2015 , https://www.lto.de/persistent/a_id/14962 (abgerufen am: 18.11.2024 )
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