Die Stuttgarter Staatsanwaltschaft hat Revision gegen den Freispruch für den Radprofi und Dopingsünder Stefan Schumacher eingelegt. Ob sie diese allerdings wirklich durchführen wird, ist noch unklar.
Die Staatsanwaltschaft rüge die Verletzung formellen und materiellen Rechts in dem Urteil, sagte ihr stellvertretender Pressesprecher Jan Dietzel am Donnerstag gegenüber der Nachrichtenagentur dpa. Noch sei allerdings nicht klar, ob die Staatsanwälte die Revision tatsächlich durchführen würden. Das werde man erst dann entscheiden, wenn das Landgericht (LG) Stuttgart die Urteilsgründe schriftlich vorgelegt habe.
Die Staatsanwaltschaft hat nach dem Urteilsspruch vom Dienstag nur eine Woche Zeit, um ihre Revision einzulegen. Die Anwälte wollten sich diese Möglichkeit laut Dietzel in jedem Fall offenhalten.
Das LG hatte den Nürtinger Schumacher nach 19 Prozesstagen von dem Vorwurf freigesprochen, seinen ehemaligen Gerolsteiner-Teamchef Hans-Michael Holczer um Gehalt betrogen zu haben. Dabei ging es um die Summe von drei Monatsgehältern, zusammen am Ende 100.000 Euro. Es war der erste Strafprozess wegen des Verdachts des Betrugs durch Doping in Deutschland.
Das Gericht hat nun mehrere Wochen Zeit, die Begründung des Urteils in schriftlicher Form vorzulegen.
dpa/age/LTO-Redaktion
Nach Freispruch für Radfahrer: . In: Legal Tribune Online, 31.10.2013 , https://www.lto.de/persistent/a_id/9944 (abgerufen am: 13.11.2024 )
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