LG Siegen zu sexueller Belästigung: Geldstrafe für exhibitionistischen Jobcenter-Mitarbeiter

18.03.2014

Weil er sich vor einer Kundin entblösst hat, muss ein heute 48-jähriger, ehemaliger Sachbearbeiter der Arge im siegerländischen Hilchenbach 3.000 Euro Geldstrafe zahlen. Das entschied das LG Siegen am Montag.

Der Mann hatte sich 2009 in seinem Büro in anstößiger Weise vor einer heute 56 Jahre alten Kundin gezeigt. Die Frau verließ nach Auskunft des Gerichts geschockt das Büro und erstattete erst geraume Zeit später Anzeige, weil sie Repressalien des Mannes befürchtete. 

Im Laufe der Ermittlungen meldete sich noch ein anderes Opfer. Diese Frau habe aber nicht geschockt, sondern ganz gelassen reagiert und kopfschüttelnd das Jobcenter verlassen, berichtete ein Gerichtssprecher des Landgerichts (LG) Siegen (Urt. v. 17.03.2014, Az. 20 KLs 25 Js 237/10-17/11).

dpa/age/LTO-Redaktion

Zitiervorschlag

LG Siegen zu sexueller Belästigung: . In: Legal Tribune Online, 18.03.2014 , https://www.lto.de/persistent/a_id/11362 (abgerufen am: 15.11.2024 )

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