Der Ex-Tennisprofi Boris Becker sieht sich durch einen Fernsehbeitrag der RTL-Sendung "Pocher - gefährlich ehrlich" in seinen Persönlichkeitsrechten verletzt. Er muss die Veröffentlichung jedoch hinnehmen, entschied nun das LG.
Der frühere Tennisstar Boris Becker ist mit seiner Unterlassungsklage gegen den TV-Komiker Oliver Pocher vor Gericht gescheitert. Becker werde durch einen Fernsehbeitrag des Comedians nicht in seinen Persönlichkeitsrechten verletzt, entschied das Landgericht (LG) Offenburg am Dienstag, wie eine Sprecherin nach einer mündlichen Verhandlung mitteilte (Urt. v. 15.11.2022, Az. 2 O 20/21).
Strittig war vor Gericht ein Fernsehbeitrag aus der RTL-Sendung "Pocher - gefährlich ehrlich" vom Oktober 2020. Gegenstand des Beitrags war ein unter dem Slogan "MAKE BORIS R!CH AGAIN" getätigter Spendenaufruf, durch den ein dreistelliger Betrag für Boris Becker gesammelt wurde. Die Übergabe des Geldes scheiterte, da Boris Becker die Annahme verweigerte.
Der Comedian erschuf daraufhin einen Fantasie-Mode-Preis mit einer Preistrophäe, in der das gesammelte Bargeld versteckt war. Dass der Preis nur zu dem Zweck geschaffen und an Boris Becker verliehen wurde, um ihm unbemerkt den eingesammelten Bargeldbetrag zukommen zu lassen, wusste dieser bei der Preisübergabe nicht. Diese Auflösung ergab sich für die Zuschauer des Filmbeitrages in der am 29. Oktober 2020 ausgestrahlten Ausgabe der Sendung des Comedians. Becker fühlte sich durch den Beitrag in seiner Ehre sowie seinen Persönlichkeitsrechten verletzt. Laut seinem Offenburger Anwalt Samy Hammad verlangte er, dass der Beitrag nicht mehr gesendet und im Internet gelöscht wird.
Die Veröffentlichung sei jedoch möglich, da es sich um "Bildnisse der Zeitgeschichte" handele, entschied das Gericht nun. Bei der Abwägung zwischen dem Informationsinteresse der Öffentlichkeit und dem Interesse des Klägers an seiner Privatsphäre überwiegen aus Sicht der Kammer auf Grund der Umstände des Einzelfalls die Belange der Meinungs- und Rundfunkfreiheit.
Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.
pab/dpa/LTO-Redaktion
Landgericht Offenburg: . In: Legal Tribune Online, 15.11.2022 , https://www.lto.de/persistent/a_id/50181 (abgerufen am: 17.11.2024 )
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