Am Montagmorgen begann vor dem LG München II der Prozess gegen Uli Hoeneß. Die Staatsanwaltschaft wirft dem 62-Jährigen vor, 33 Millionen Euro nicht versteuert und damit 3,5 Millionen Euro Steuern hinterzogen zu haben. Im Verfahren um den Fußballmanager und Wurstfabrikanten geht es auch um grundsätzliche strafrechtliche Fragen.
Nach Monaten mit Spekulationen in den Medien über angeblich hohe Millionensummen auf einem geheimen Schweizer Konto, das Hoeneß im vergangenen Jahrzehnt zu intensiven Börsen-Spekulationen nutzte, kamen nun mit der Verlesung der Anklage Fakten und Zahlen auf den Tisch.
Staatsanwalt Achim von Engel wirft Hoeneß vor, etwas mehr als 33 Millionen Euro nicht versteuert zu haben. Damit habe er rund 3,5 Millionen Euro Steuern hinterzogen. Insgesamt wird Hoeneß beschuldigt, "durch sieben selbständige Handlungen gegenüber den Finanzbehörden unrichtige oder unvollständige Angaben gemacht und dadurch Steuern verkürzt zu haben", hieß es im Anklagesatz (Az. W5 KLs 68 Js 3284/13).
Präzedenzfall zu missglückten Selbstanzeige
Eine Kernfrage in dem Verfahren ist, ob die Wirtschaftskammer am Landgericht LG) München II unter Vorsitz von Richter Rupert Heindl die Selbstanzeige von Hoeneß von Anfang 2013 ganz oder zumindest teilweise als strafbefreiend bewertet.
Dem 62-Jährigen droht eine Haftstrafe. Unter Umständen muss er tatsächlich ins Gefängnis, sollte die Strafe zwei Jahre überschreiten. Der bisher untadelige Lebenswandel von Hoeneß, sein großes soziales Engagement und auch die - wenngleich fehlerhafte - Selbstanzeige könnten strafmildernd wirken. Die Wirtschaftskammer hat damit auch einen Präzedenzfall. Denn bisher gibt es keine Urteile, wie eine missglückte Selbstanzeige zu bewerten ist.
Update vom 10.03.2014, 12:15 Uhr: Uli Hoeneß hat nach eigenen Angaben noch viel mehr Steuern hinterzogen als ihm in der Anklage zu Last gelegt wird. In den Jahren 2003 bis 2009 habe er weitere 15 Millionen Euro am Fiskus vorbei geschleust, sagte sein Anwalt Hanns W. Feigen am Montag zum Auftakt des Steuerprozesses. Das sind dann insgesamt 18,5 Millionen Euro und deutlich mehr als die 3,5 Millionen Euro, die ihm die Anklage vorwirft.
dpa/mbr/LTO
Hoeneß-Prozess gestartet: . In: Legal Tribune Online, 10.03.2014 , https://www.lto.de/persistent/a_id/11279 (abgerufen am: 21.11.2024 )
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