Ein Anwalt ist am Münchner Landgericht als Verteidiger zurückgewiesen worden, weil er keinen Schlips trug. Kein Einzelfall. Die Münchener Richter achten penibel auf die korrekte Amtstracht vor Gericht.
"Die Krawatte ist Teil der Amtstracht", betonte Richter Oliver Ottmann und bestätigte einen Bericht des "Münchner Merkur" vom vergangenen Freitag. Ottmann hatte kürzlich einen Prozess wegen falscher Verdächtigung vertagt, weil der Verteidiger mit offenem Hemd erschienen war und das Anlegen einer Krawatte verweigerte. "Privat lege ich keinen Wert auf Krawatten - ich trage außerhalb des Gerichtssaals auch keine." Im Gericht sei das anders: "Es ist eine Frage des Respekts vor dem Gericht, der da zum Ausdruck kommt. Es ist wie eine Uniform oder ein Arztkittel."
Ottmann stützt sich dabei auf ein Urteil des Oberlandesgerichts München. Denn schon einmal gab es Ärger um eine fehlende Krawatte am Hals eines Anwalts. 2006 war ein Verteidiger in weißem T-Shirt und schwarzem Sakko unter der Robe erschienen. Der Streit ging zum Oberlandesgericht, das urteilte: Ein Auftritt im T-Shirt sei keinesfalls hinzunehmen.
Zwar müssten Hemd und Krawatte heute nicht mehr unbedingt weiß sein, sagt Ottmann. Jedoch sollten sie dezent in gedeckten Farben gehalten sein. Bei Grenzfällen komme es auf den Einzelfall an: "Eine Pin-up-Krawatte wäre wohl problematisch."
dpa/mbr/LTO-Redaktion
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LG München: . In: Legal Tribune Online, 20.08.2011 , https://www.lto.de/persistent/a_id/4069 (abgerufen am: 04.11.2024 )
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