Kahn streitet mit Handschuh-Hersteller: Wer ist hier der Titan?

27.11.2018

Oliver Kahn zieht gegen einen Hersteller von Torwarthandschuhen vor Gericht. Weil die Marke "T1tan" heißt, sieht der "Torwart-Titan" Namens- und Markenrechte verletzt. Zu Unrecht, sagt die Gegenseite.

Ist Oliver Kahn ein Titan oder sogar der einzig wahre Titan? Vor dem Landgericht (LG) München I ging es am Dienstag um nicht weniger als die Karriere des früheren Nationaltorhüters und der langjährigen Nummer eins des FC Bayern München. Kahn hat nämlich einen Hersteller von Torwarthandschuhen verklagt - weil dieser Handschuhe unter dem Markennamen "T1tan" vertreibt, mit der 1 für die Rückennummer der meisten Torhüter als i. Kahn, der selbst Handschuhe unter dem Namen "Goalplay" verkauft, sieht Namensrechte verletzt, er fordert Unterlassung und Schadenersatz.

Matthias Leibitz aus Herbolzheim in Baden-Württemberg hat "T1tan" gegründet und die Bezeichnung 2016 als europäische Marke eintragen lassen. Mit Kahn habe das damals überhaupt nichts zu tun gehabt, sagt sein Anwalt Ralph Oliver Graef der Deutschen Presse-Agentur vor der Verhandlung. "Der Gründer ist Eintracht-Frankfurt-Fan und findet Oliver Kahn gar nicht gut." Im Übrigen sei Kahn seit Jahren "Fußball-Rentner", habe "Titan" selbst nie als Marke angemeldet und in einem Interview gesagt: "Ich will kein Titan mehr sein." Als Marke angemeldet ist beim Deutschen Patent- und Markenamt der Name Oliver Kahn - und zwar für so ziemlich alles von Schädlingsbekämpfungspräparaten bis zu künstlichen Weihnachtsbäumen.

Kahn zu umstritten für positiv besetze Marke?

Graef sagt, in seiner aktiven Zeit sei Kahn derart umstritten gewesen, dass es gar nicht möglich sei, eine positiv besetzte Marke nach ihm zu benennen. "Es hat keinen Sinn, eine Marke zu benutzen, die von vielen Leuten gehasst wird." Und wenn er auch während seiner Karriere mehrfach als ein Torwart-Titan beschrieben worden sei, "der" eine Titan sei er bestimmt nicht. Und ohne diese Voraussetzung könne sein Mandant auch keine Namensrechte verletzt haben. "Dieter Bohlen ist der Pop-Titan und selbst im Fußball und unter den Torhütern gibt es genug Titanen: Neuer, Adler, Buffon, Sepp Maier." Die Werbung für "T1tan" übernimmt derzeit René Adler (Mainz 05).

"Es gibt viele Leute, die denken bei Titan an Bohlen, an das Göttergeschlecht oder an eine Legierung", betont Graef. "Oliver Kahn als 'Titan' kennt doch außerhalb der deutschen Grenzen niemand." Und außerdem habe Kahn mit der Nationalmannschaft doch nie etwas gewonnen - und zum Ende seiner Karriere auch nicht mehr gut gehalten. Er spricht von "Ego" und "Selbstüberhöhung". Zum Beweis sollen dem Gericht auch Zeitungsschlagzeilen vorgelegt werden wie "Vom Titan zum Pannen-Olli" und "Titan oder Titanic".

Fußball-Historiker: Kahn ist der Titan

Es ist eine Argumentation, über die sich Georg Mooshofer vom relativ frisch gegründeten Verband Deutscher Fußball-Historiker gewaltig ärgert. "Er war einfach der Titan", sagt er. "Ganz eindeutig - durch seine Spielweise, durch diese Ruppigkeit." Mooshofer kann überhaupt nicht verstehen, dass irgendjemand das anders sehen könnte. Dazu muss man allerdings wissen, dass er Gründungsmitglied der Kurt-Landauer-Stiftung ist, die Ende 2017 von den Bayern-Ultras ins Leben gerufen wurde. Und Mooshofer ist nicht nur Bayern-Fan, sondern ganz besonders auch Kahn-Fan. "Das Champions-League-Finale 2001, das hat er gewonnen", sagt er. "Und auch wenn wir das WM-Finale 2002 verloren haben - dass wir überhaupt so weit gekommen sind, das lag einzig und allein an Kahn."

Vor dem Landgericht wurde die Verhandlung am Dienstagunterbrochen. Auf dem Gang verhandelten die Anwältinnen Kahns mit Anwalt Graef. Beide Seiten wollen sich gütlich einigen, lassen sie wissen. Aber sie brauchen Zeit. Das Gericht will sich deswegen Anfang März mit der Sache noch mal öffentlich befassen.

Kahn ist nicht der erste Fußballer, der zur Verteidigung seines Spitznamens vor Gericht zieht. Im Jahr 2010 urteilte ebenfalls das Landgericht München in einem Rechtsstreit zwischen Bastian Schweinsteiger und einem Wursthersteller und entschied: Eine Bratwurst darf nicht "Schweini" heißen. Da sei der Fall allerdings anders gelagert gewesen, meint Anwalt Graef. "'Schweini' ist einzigartig und nicht beschreibend."

dpa/acr/LTO-Redaktion

Zitiervorschlag

Kahn streitet mit Handschuh-Hersteller: . In: Legal Tribune Online, 27.11.2018 , https://www.lto.de/persistent/a_id/32361 (abgerufen am: 14.11.2024 )

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