Der Berliner Rapper Bushido darf nach einer Gerichtsentscheidung nicht über eine Teilnehmerin der TV-Show "Big Brother" lästern. Das Münchner LG I bestätigte am Montag eine einstweilige Verfügung.
Demnach droht dem 33-Jährigen ein Ordnungsgeld von bis zu 250.000 Euro, wenn er erneut böse Kommentare über das Model verbreitet. Die junge Frau hatte die einstweilige Verfügung gegen Bushido erwirkt, weil er im Internet über sie gelästert hatte. Dagegen hatte der Rapper Widerspruch eingelegt - erfolglos.
dpa/age/LTO-Redaktion
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LG München I: . In: Legal Tribune Online, 17.10.2011 , https://www.lto.de/persistent/a_id/4571 (abgerufen am: 24.11.2024 )
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