Streit um Fußball-Videos: In Bayern ist auch Landes­liga teuer

12.06.2015

Lizenzgebühr oder freie Verwendung der Aufnahmen: Nach einer Entscheidung des LG München dürfen Vereine Kamerateams von der Berichterstattung ausschließen, wenn die sich nicht an Richtlinien zur Videoberichterstattung halten.

Im Streit um Videoberichte vom Amateur-Fußball hat das Landgericht (LG) München I eine einstweilige Verfügung gegen den Bayerischen Fußballverband (BFV) aufgehoben (Az. 17 HK O 7308/15). Jetzt müssen Verlage eine Lizenzgebühr entrichten oder die Bilder der Amateurpiele aus der Bayern- und Landesliga kostenlos der Verbandsplattform bfv.tv überlassen.

Bei dem Konflikt zwischen Zeitungsverlagen und dem BFV geht es um die Richtlinien zur Videoberichterstattung in den Bayern- und Landesligen für die kommende Spielzeit 2015/2016. Demnach wird den Vereinen auferlegt, Kamerateams nicht zu akkreditieren, sofern diese nicht 500 Euro Lizenzgebühren pro Video an den BFV zahlen oder ihr Material kostenlos der Verbandsplattform bfv.tv zur Verfügung stellen. 

Der BFV bewertete die Entscheidung vom Donnerstag als "gute Nachricht für die Vereine". Die Mittelbayerische Zeitung (Regensburg), die Main-Post (Würzburg), die Mediengruppe Oberfranken (Bamberg) und der Nordbayerische Kurier (Bayreuth) wollen dagegen in die nächste Instanz vors Oberlandesgericht gehen. Sie werfen dem BFV vor, seine Monopolstellung auszunutzen und die Gemeinnützigkeit zu missachten.

dpa/acr/LTO-Redaktion

Zitiervorschlag

Streit um Fußball-Videos: . In: Legal Tribune Online, 12.06.2015 , https://www.lto.de/persistent/a_id/15836 (abgerufen am: 18.11.2024 )

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