Auto für Weltraumflug eingetauscht: LG Magdeburg schickt KfZ-Meisterin ins All

02.04.2015

Der Steit um den Gewinncoupon einer Fastfood-Kette über einen Weltraumflug ist vorläufig beendet. Das LG gab am Donnerstag der Kfz-Meisterin Recht, die das Stück Papier von einem Bekannten im Tausch gegen einen sieben Jahre alten Mercedes erhalten hatte. Dessen Klage wiesen die Richter ab. Ob der Rechtstreit in Berufung geht, ist noch offen.

Sie war einst als strahlende Gewinnerin präsentiert worden - und nach der Entscheidung des Landgerichts (LG) Magdeburg bleibt sie es auch. Eine Kfz-Meisterin kann sich auf einen Kurztrip in den Weltraum freuen. Das LG entschied am Donnerstag einen Zivilprozess zu ihren Gunsten. Geklagt hatte ein Berliner Gebrauchtwagenhändler, der den Gewinncoupon bei einer Fastfoodkette gezogen, dann aber getauscht hatte. Aus seiner Sicht war für den Tausch des Coupons ein höherer Gegenwert vereinbart, als er mit einem sieben Jahre alten Mercedes tatsächlich bekam. Der Mann aber konnte seine Version nicht beweisen. Seine Klage wurde abgewiesen (Urt. v. 02.04.2015, Az. 2 O 1806/13).

Die Kfz-Meisterin bereitet sich nun weiter auf den Weltraumflug vor, der nach ihren Angaben für Herbst 2016 geplant ist. Die etwa einstündige Reise führt mit 3,4-facher Schallgeschwindigkeit in rund
100 Kilometer Höhe. Medizinische Tests und Eignungsprüfungen hat sie schon bestanden und auch ein erstes Training absolviert, wie sie sagte. Ein zweites Training sei geplant.

"Willst du zum Mond fliegen"

Richter Jörn Draack legte den Streitwert - also den Wert des Fluges - auf 80.000 Euro fest. "Es handelt sich um eine sehr exklusive Reise, nicht um einen Pauschalurlaub auf Mallorca." In seiner Urteilsbegründung sagte er, vermutlich habe der Kläger von Anfang an die Absicht gehabt, den Gewinncoupon zu verwerten und nicht selbst zu fliegen. Das zeige eine SMS: "Willst du zum Mond fliegen?", habe er seine Bekannte zu Beginn gefragt.

Dass deutlich mehr als der tatsächlich getauschte sieben Jahre alte Mercedes mit rund 80.000 Kilometern Laufleistung in Rede gestanden habe, habe nicht glaubhaft nachgewiesen werden können, sagte der Richter. Der Händler hatte angegeben, es seien mehrere Wagen und Alufelgen zum Tausch vereinbart worden. Sie seien auf dem Gelände der Magdeburger Werkstatt der Frau besichtigt worden. Tatsächlich biete die Kfz-Meisterin aber gar keine fahrbereiten, werthaltigen Wagen und Alufelgen an, so die Erkenntnis des Gerichts.

Die Frau zeigte sich nach der Urteilsverkündung erleichtert: "Ich hab's gehofft, ich bin sehr glücklich darüber."  Der Kläger und sein Anwalt waren bei der Urteilsverkündung am Donnerstag nicht dabei. Bei vorangegangenen Verhandlungstagen hatte er der Kfz-Meisterin oft lautstarke Betrugsvorwürfe gemacht. Das Medieninteresse war groß.

Berufung möglich

So auch schon im Mai 2013: Die damals 49-jährige, stets sehr selbstbewusst auftretende Frau war den Medien im Mai 2013 als strahlende Gewinnerin des Fluges präsentiert worden. Sie posierte mit Helm und silberfarbenem Anzug für Fotos und sprach mit vielen Journalisten. Niemand wusste damals, dass sie gar nicht selbst den Coupon gezogen hatte.

Der Prozess vor dem LG hatte nach gescheiterten gütlichen Einigungsversuchen im vergangenen Juni begonnen, seitdem hatte es schon mehrere Termine gegeben - der Richter hatte jeweils entschieden, noch weitere Zeugen zu hören. Insgesamt hatte es laut dem Landgerichtssprecher sechs Verhandlungstage gegeben, neun Zeugen waren gehört worden. Gegen das Urteil kann der Kläger Berufung einlegen.

dpa/una/LTO-Redaktion

Zitiervorschlag

Auto für Weltraumflug eingetauscht: . In: Legal Tribune Online, 02.04.2015 , https://www.lto.de/persistent/a_id/15144 (abgerufen am: 24.11.2024 )

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