LG Lüneburg zum Wahlbetrug: Schokolade und Zigaretten für jede Stimme

17.01.2013

Die Betreiberin eines Altenheims in Celle soll im Jahr 2006 mehrere Heimbewohner bestochen haben, ihren Mann und ihren Sohn bei der anstehenden Kommunalwahl zu wählen. Nun muss sie für die Wiederholung der Wahl 7.600 Euro Schadensersatz zahlen, nachdem sie bereits 2010 wegen Wahlfälschung verurteilt wurde.

Eine ehemalige Altenheim-Betreiberin aus Wietze im Landkreis Celle ist in einem Zivilverfahren im Zusammenhang mit Wahlbetrugsvorwürfen zur Zahlung von rund 7.600 Euro Schadenersatz verurteilt worden. Die Gemeinde Wietze hatte vor dem Landgericht (LG) Lüneburg rund 16.000 Euro für die notwendig gewordene Wiederholung der Kommunalwahl gefordert. Die Richterin habe auf sittenwidrige Schädigung erkannt, teilte eine Gerichtssprecherin am Mittwoch mit.

Das LG hatte die Frau im Dezember 2010 in einem Strafverfahren wegen Wahlfälschung zu einer Geldstrafe von 36.000 Euro verurteilt. Mit Stimmzetteln von Heimbewohnern soll die 69-Jährige 2006 die Kommunalwahl zugunsten von Ehemann und Sohn manipuliert haben. Der Gemeinderat beschloss daraufhin im September 2008 Neuwahlen. In Celle hatten Heimbewohner ausgesagt, überredet worden zu sein, die beiden Familienmitglieder zu wählen. Einigen habe man sogar die Hand geführt. Als Belohnung habe es Schokolade oder Zigaretten gegeben. Die Frau bestreitet die Vorwürfe und hat Beschwerde beim Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) in Straßburg eingelegt, nachdem ihre Verfassungsbeschwerde in Karlsruhe beim Bundesverfassungegsgericht (BVerfG) nicht angenommen
worden war.

una/dpa/LTO-Redaktion

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LG Lüneburg zum Wahlbetrug: . In: Legal Tribune Online, 17.01.2013 , https://www.lto.de/persistent/a_id/7984 (abgerufen am: 20.11.2024 )

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