Eine Frau wollte sich beim Friseur blonde Strähnchen färben lassen - und erlitt stattdessen schwere Verbrennungen. Das Kölner LG hat den Inhaber eines Friseursalons deswegen zur Zahlung eines Schmerzensgeldes verurteilt.
Wegen schwerer Verbrennungen nach einer Blondierung hat das Landgericht (LG) Köln den Inhaber eines Friseursalons zu einer Schmerzensgeldzahlung in Höhe von 4.000 Euro verurteilt, wie es in dem am Donnerstag veröffentlichten Urteil heißt (Urt. v. 11.10.2019, Az. 7 O 216/17).
Eine Friseur-Mitarbeiterin hatte im Dezember 2016 die Blondierungscreme auf das Haar der zwischenzeitlich klagenden Kundin aufgetragen. Als diese kurz darauf über ein Brennen klagte, antwortete die Mitarbeiterin, dass dies üblich sei. Anschließend ließ sie die Paste eine weitere halbe Stunde einwirken. Das führte zu erheblichen Verbrennungen und Verätzungen ersten bis zweiten Grades am Hinterkopf.
Die Kundin hat daraufhin nach eigenen Angaben monatelang unter Schmerzen und einer Infektion gelitten. Auf der handtellergroßen Stelle am Kopf könnten außerdem keine Haare mehr wachsen. Ohne einen chirurgischen Eingriff könne sie keine Kurzhaarfrisur mehr tragen.
Der Friseur hatte der Frau als Entschädigung zunächst einen Friseurgutschein angeboten, den diese allerdings ablehnte und stattdessen vor Gericht zog. Sie forderte ein Schmerzensgeld in Höhe von 10.000 Euro. Das LG gab der Klage dem Grunde nach statt, setzte die Schmerzensgeldsumme aber geringer an.
Die Kölner Richterin sah es zwar als erwiesen an, dass eine zu lange Einwirkzeit der Blondiercreme die Verletzungen hervorgerufen hat, wofür die Mitarbeiterin des Friseurs auch verantwortlich gewesen sei. Nachdem sich die Kundin beschwert habe, sei es zumindest fahrlässig gewesen, die Stelle nicht zu untersuchen und die Creme weiter einziehen zu lassen.
Allerdings könne die geschädigte Kundin die betroffene Stelle an ihrem Kopf durch ihr dickes Haar überdecken, außerdem sei die Heilung positiv verlaufen. Deswegen reduzierte das Gericht die ursprünglich geforderte Summe um 60 Prozent.
dpa/mgö/LTO-Redaktion
LG Köln bejaht Anspruch auf Schmerzensgeld: . In: Legal Tribune Online, 31.10.2019 , https://www.lto.de/persistent/a_id/38499 (abgerufen am: 21.11.2024 )
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