Vorsatz nachgewiesen: LG Halle ver­ur­teilt Björn Höcke zu Geld­strafe von 13.000 Euro

14.05.2024

Weil er eine verbotene SA-Parole 2021 in Merseburg in einer Rede verwendete, wird AfD-Politiker Björn Höcke nun verurteilt. Er muss 13.000 Euro Geldstrafe zahlen. Den Vorsatz hält das Gericht für erwiesen. 

Das Landgericht (LG) Halle hat den AfD-Politiker Björn Höcke wegen des Verwendens von Kennzeichen verfassungswidriger und terroristischer Organisationen zu einer Geldstrafe verurteilt. Er soll 100 Tagessätze zu je 130 Euro zahlen, urteilte das Gericht am Dienstagabend. Der 52-Jährige hatte die Vorwürfe zurückgewiesen, die verbotene Parole der SA (Sturmabteilung) der NSDAP wissentlich verwendet zu haben.

Höcke hatte bei einer Rede im Mai 2021 im sachsen-anhaltischen Merseburg am Ende gesagt: "Alles für unsere Heimat, alles für Sachsen-Anhalt, alles für Deutschland". Beim dritten Teil des Dreiklangs handelt es sich um eine verbotene Losung. Dies war und ist unstreitig, aber wusste Höcke das auch, als er die Aussage tätigte? Darauf kommt es für eine Verurteilung nämlich juristisch an.

Vorsitzender Richter: "Sie sind ein redegewandter, intelligenter Mann, der weiß, was er sagt"

Der frühere Geschichtslehrer hatte stets beteuert, nicht gewusst zu haben, dass es sich bei "Alles für Deutschland" um eine SA-Losung handelt. In der mehrtägigen Verhandlung ging es vor allem darum, ob Höcke dieser Vorsatz nachgewiesen werden kann. Das war nach Ansicht der Richter in Halle der Fall.

Der Vorsitzende Richter Jan Stengel erklärte in der Urteilsverkündung, das Gericht sei davon überzeugt, Höcke habe gewusst, dass die SA-Parole verboten ist und sie trotzdem verwendet. 

"Sie sind ein redegewandter, intelligenter Mann, der weiß, was er sagt", sagte Stengel. Der Deckmantel der Meinungsfreiheit sei von dem Angeklagten "stark strapaziert worden". Auch sei das Gericht der Auffassung, die Entscheidung zur Verwendung des Spruchs sei spontan gewesen "nach dem Motto: Mal gucken, wie weit ich gehen kann."

Weiterer Prozess naht – wegen derselben Parole

Die Staatsanwaltschaft hatte in ihrem Plädoyer eine Freiheitsstrafe von sechs Monaten auf Bewährung gefordert. Es sei weder nachvollziehbar noch glaubhaft, dass Höcke nicht gewusst habe, dass die Parole verboten ist, erklärte Staatsanwalt Benedikt Bernzen. Zudem solle der AfD-Mann 10.000 Euro zahlen, möglichst für gemeinnützige Einrichtungen. Höckes Verteidiger forderten in langen Vorträgen einen Freispruch. Rechtsanwalt Philip Müller sagte, einen Bezug zur NS-Zeit habe es bei der Veranstaltung in Merseburg nicht gegeben. Es gebe keine Anhaltspunkte dafür, dass die Parole planvoll oder vorbereitet verwendet worden sei.

Dass das LG nicht auf eine Freiheitsstrafe erkennen würde, hatte es bereits am zweiten Verhandlungstag erkennen lassen. Direkte Folgen für seine Spitzenkandidatur bei der Landtagswahl in Thüringen am 1. September gibt es mit der Geldstrafe nun nicht. Allerdings tauchen Geldstrafe von über 90 Tagessätzen im polizeilichen Führungszeugnis auf.

Der Politiker wird voraussichtlich auf die Anklagebank in Halle zurückkehren müssen, weil er im Dezember vergangenen Jahres die Parole "Alles für Deutschland" noch einmal bei einem Auftritt in Gera verwendet haben soll. Dort soll er laut Anklage als Redner den ersten Teil "Alles für" selbst gesprochen und dann das Publikum durch Gesten animiert haben, "Deutschland" zu rufen. Zu diesem Zeitpunkt waren die Anzeige wegen der Rede in Merseburg und die Ermittlungen längst Thema in den Medien. Am Landgericht Mühlhausen in Thüringen wurde zudem eine Anklage gegen ihn wegen des Vorwurfs der Volksverhetzung zugelassen. Termine gibt es für beide Verhandlungen bislang nicht.

Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig, eine Revision ist innerhalb einer Woche möglich.

mk/dpa/LTO-Redaktion

Zitiervorschlag

Vorsatz nachgewiesen: . In: Legal Tribune Online, 14.05.2024 , https://www.lto.de/persistent/a_id/54540 (abgerufen am: 21.11.2024 )

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