LG Frankfurt: Luft­ge­wehr­schuss auf Katze noch keine Tier­quä­lerei

09.12.2020

Wird ein Tier mit einem Luftgewehr angeschossen, soll dies nur zu "leichter bis mittelschwerer Beeinträchtigung" führen, so ein Tierarzt. Das reicht dem LG Frankfurt noch nicht aus, um Tierquälerei anzunehmen.

Schüsse aus einem Luftgewehr auf eine Katze stellen nach Ansicht des Landgerichts (LG) Frankfurt noch keine strafbare Tierquälerei dar. Ein 52 Jahre alter Mann aus dem hessischen Eppstein wurde deshalb am Mittwoch lediglich wegen Sachbeschädigung zu einer Geldstrafe von 1.950 Euro (30 Tagessätze zu je 65 Euro) verurteilt. In erster Instanz hatte er vom Amtsgericht noch wegen Tierquälerei eine Geldstrafe von 16.100 Euro (70 Tagessätze zu je 230 Euro) kassiert.

Im Körper der Katze der Nachbarin des Mannes war bei einer Röntgenuntersuchung ein Geschoß gefunden worden, das aus dem Luftgewehr des Angeklagten stammte. Der Mann befand sich in einer Art Dauerzwist mit der Frau wegen der Tiere. Laut einem vom Gericht angeforderten tierärztlichen Gutachten stellt ein Schuss aus einem Luftgewehr lediglich eine "leichte bis mittelschwere Beeinträchtigung" des Tieres dar. Für eine Verurteilung wegen Tierquälerei müssten allerdings "erhebliche Schmerzen" verursacht worden sein, heißt es in der Urteilsbegründung.

Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. 

dpa/vbr/LTO-Redaktion

Zitiervorschlag

LG Frankfurt: . In: Legal Tribune Online, 09.12.2020 , https://www.lto.de/persistent/a_id/43692 (abgerufen am: 18.11.2024 )

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