Bodycam-Aufnahmen von Polizisten sind vor Gericht als Beweismittel zulässig, entschied das LG Düsseldorf. Und zwar selbst dann, wenn eigentlich gar kein Anlass mehr bestand, das Geschehen zu filmen.
Seit einiger Zeit sind Polizisten in Nordrhein-Westfalen mit Kameras an der Uniform unterwegs, den sogenannten Bodycams. Nun hat das Landgericht Düsseldorf (LG) entschieden, dass die Aufnahmen als Beweismittel in Prozessen herangezogen werden dürfen. Das gilt nach Ansicht der Richter selbst dann, wenn objektiv gar kein Anlass mehr bestand, das Geschehen zu filmen (Az. 001 Ks 19/18).
Im konkreten Fall war eine 60-jährige Frau wegen Tötung ihres Ehemanns angeklagt. Eine Polizistin, die nach Eingang des Notrufs mit einem Kollegen zuerst die Wohnung der Eheleute betrat, hatte dabei die Kamera eingeschaltet. Der Verteidiger der Frau argumentierte, die Beamtin hätte die Aufnahmen stoppen müssen, als sie am Ort des Geschehens feststellte, dass keine Gefahr bestand.
Das sahen auch die Düsseldorfer Richter so. Es sei aber "lebensnah", dass die Beamtin in der Situation vergessen habe, die Kamera abzustellen. Ein Beweisverwertungsverbot ergebe sich daraus dennoch nicht. Die Videoaufnahmen wurden nach Bekanntgabe des Beschlusses im Prozess gezeigt.
dpa/tik/LTO-Redaktion
LG Düsseldorf zur Beweisverwertung: . In: Legal Tribune Online, 15.02.2019 , https://www.lto.de/persistent/a_id/33893 (abgerufen am: 21.11.2024 )
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