LG Berlin: "Drogenarzt" bekennt sich schuldig

18.04.2011

Eine Gruppentherapie unter seiner Leitung endete für zwei Patienten tödlich, fünf weitere Teilnehmer kamen mit Vergiftungen in ein Krankenhaus. Wegen der Folgen seiner obskuren Behandlungsmethoden mit illegalen Drogen steht ein Berliner Arzt seit Montag erneut vor Gericht.

"Ich bekenne mich schuldig und ich bereue zutiefst meinen Fehler." Mit dieser Erklärung wandte sich der 52-jährige Mediziner zu Beginn seines Wiederholungsprozesses an Angehörige und Opfer seiner Behandlung. Der Allgemeinmediziner und Psychotherapeut berief sich wie auch im ersten Prozess vor dem Berliner Landgericht (LG) auf einen "fatalen Fehler" beim Abwiegen von Ecstasy. "Ich habe keine Gefahr für das Leben der Patienten und keinen Zusammenhang mit den Drogen gesehen".

In erster Instanz war der Arzt wegen Körperverletzung mit Todesfolge und gefährlicher Körperverletzung zu vier Jahren und neun Monaten Haft verurteilt und mit einem lebenslangen Berufsverbot belegt worden.

Nachdem der 5. Strafsenat des Bundesgerichtshofs dieses Berliner Urteil mit der Begründung aufgehoben hatte, dass die tatsächlichen Feststellungen nicht ausgereicht hätten, um dem Arzt eine vorsätzliche Körperverletzungshandlung mit Todesfolge zu unterstellen (Beschl. v. 11.01.2011, Az. 5 StR 491/10), muss sich der Mediziner seit Montag erneut vor Gericht verantworten. Im jetzigen Verfahren wird vor allem die Frage im Mittelpunkt stehen, ob dem Angeklagten ein Vorsatz nachzuweisen ist oder ob Fahrlässigkeit in Betracht kommt.

mbr/LTO-Redaktion

 

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Zitiervorschlag

LG Berlin: . In: Legal Tribune Online, 18.04.2011 , https://www.lto.de/persistent/a_id/3070 (abgerufen am: 19.11.2024 )

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